Luftdichtheit
Luftdichtheit ist seit DIN V 4108-7 (11/1996) Stand der Technik. Die unaufgeforderte Ausführung der Luftdichtheit durch Verarbeiter und Bauleiter wird demnach vorausgesetzt.
Der Bauherr hat das Recht auf ein luftdichtes Gebäude.
Luftdichtheit im Wohnungsbau bietet folgende Vorteile:
- Steigerung der Wohnqualität / Komfort (Vermeidung von Zugluft)
- Vermeidung von Bauschäden (Schimmelpilzbefall, mangelnde Schalldichte, Wärmedämmverlust durch feuchte Dämmung)
- Geringerer Energieverbrauch
- Sommerlicher Wärmeschutz








