Energetische Anforderungen dürfen nicht durch das neue GEG aufgeweicht werden!

Gebaeudeenergiegesetz

In dem geplanten Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollen die Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengeführt werden. Fachverbände setzen sich für den Klimaschutz im Gebäudesektor und für Energieeffizienzstandards ein:

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF), der Deutsche Mieterbund (DMB), der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V. (GIH) und der NABU (Naturschutzbund e.V.) warnen in einem Brief an Bundesminister Peter Altmaier und Horst Seehofer, dass die energetischen Anforderungen für den Wohnungsbau nicht aufgeweicht werden dürfen. Es ist wichtig, dass diese Anforderungen auch bei Umstellung von Anforderungsgrößen, Quartiersbilanzierungen oder Flexibilisierungsoptionen eingehalten werden.

#1 Verbändebündnis fordert: Energieeffizienzstandards halten!

Ein Grundsatz der Energiewende lautet „Efficiency First“ und betrifft alle Bereiche, in denen Energie verbraucht wird, vor allem auch den Gebäudebereich. Die Energieeffizienz hat immer dort Vorrang, wo die Bereitstellung von Energie teurer ist, als Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Dieses Prinzip ist im Koalitionsvertrag ausdrücklich genannt und sollte trotz Öffnungsklauseln nicht verändert werden. Um klimapolitische Ziele weiter verfolgen zu können, sollte beim Haus- oder Gebäudebau immer der Standard „Effizienzhaus 55“ oder besser erreicht werden.

#2 Verbändebündnis fordert: Missbrauch von Quartiersansätzen verhindern

Bei der energetischen Sanierung und Modernisierung von Gebäuden, wird oftmals mit einem quartieresübergreifenden Energiekonzept gearbeitet. Das bedeutet, dass man die Energieproblematik nicht auf ein einzelnes Gebäude reduziert, sondern auf ganze Wohn-oder Stadtquartiere. Dadurch verringert sich der Sanierungsaufwand des Gebäudes und es wird ein effizienteres Modernisieren ermöglicht. Die Verbände weisen in ihrem Brief darauf hin, dass deswegen nicht die Einzelanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von einem Gebäude ersetzt werden können. Ein Gebäude mit besonders guter Energieeffizienz darf kein Gebäude mit schlechter Wärmedämmung kompensieren. Hausbauer könnten so ihre Verantwortung, ein möglichst energiesparendes Haus zu bauen, leicht an ihren Nachbarn abgeben. Zusätzlich könnte eine soziale Spaltung entstehen, falls die energetisch modernisierten Wohnungen nur für vermögende Mieter bezahlbar wären. Jede soziale Schicht sollte die Möglichkeit haben, in energieeffizienten Wohnungen zu leben.

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#3 Verbändebündnis fordert: Gebäudebestände stärker ansprechen

Die neue Form des Energieeinsparrechts gibt große Chancen, neue klimapolitische Anstöße in diesem Bereich zu schaffen. In ihrem Brief geben die Fachverbände Tipps, wie die Gebäudebestände besser adressiert werden können. Zum Beispiel sollte es bei Ausnahmefällen wie beim Austausch von alten Heizkesseln bessere Transparenz und Qualitätsmaßnahmen geben. Außerdem sollten Energieausweise aussagekräftiger werden und der Kontrollstandard erhöht werden.

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