Welcher Energieausweis ist Pflicht?

Es gibt zwei grundsätzliche Unterscheidungen des Energieausweises:

Grundsätzlich unterscheidet man einen Energieausweis als:

  • Energiebedarfsausweis
  • Energieverbrauchsausweis.

Der Energiebedarfsausweis wird rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, technischen Gebäudedaten und Heizungsdaten unter standardisierten Rahmenbedingungen und Gebäudetyp ermittelt.

Der Energieverbrauchsausweis wird maßgeblich von realen Verbräuchen der letzen drei Jahre beeinflusst.

Welchen Energieausweis Sie benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab

Wohngebäude, deren Bauantrag entweder ab dem 1. November 1977 gestellt wurde oder das Wohngebäude trotz Bauantragstellung vor dem 1. November 1977 das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt, haben Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.

Falls diese Vorraussetzungen nicht gegeben sind, darf der Energieausweis-Aussteller für ein Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten nur einen Energiebedarfsausweis ausstellen. Bei bestimmten Modernisierungsmassnahmen oder im Falle eines Neubaus braucht man auch den Energiebedarfsausweis.