Erste Hilfe bei Baumängeln: Verantwortung, Rechte und Fristen

Erste Hilfe bei Baumängeln

Endlich ist es soweit, nach der Planungs- und Bauphase steht das Eigenheim auf dem gewünschten Bauland. Doch beim Blick in die eigenen vier Wände werden erste Baumängel sichtbar. Das bedeutet: Der tatsächliche Zustand des Hauses weicht von der Soll-Beschaffenheit ab, dessen Maßstab zuvor im Bauvertrag vereinbart wurde. Der Baupfusch ist natürlich ärgerlich. Daher gilt es, bereits frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten, um Mängel einfacher und kostengünstiger zu beheben. Wir haben wichtige Tipps, damit ihr euch Ärger ersparen könnt.

Erste Hilfe bei Baumängeln #1: Die Verantwortung trägt der Bauherr

Ein großer Vorteil ist es, wenn bereits frühzeitig ein Sachverständiger kontaktiert wird. Dieser begleitet die Bauphase mit dem richtigen Know-how und deckt den Pfusch am Bau rechtzeitig auf. Die Kosten für diese Unterstützung belaufen sich hierbei auf ca. 1 % der Bausumme, eine Investition, die sich lohnt. Denn spätestens bei der Abnahme der Immobilie ist der Bauherr verpflichtet, alle Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Zustand zu protokollieren. Sollten dabei Baumängel übersehen werden, verliert der Bauherr den Anspruch auf Nachbesserungen. Damit nichts schiefgehen kann, sollte die förmliche Abnahme zusätzlich im Bauvertrag festgehalten werden. Nachdem die Mängel im Abnahmeprotokoll dokumentiert wurden, unterzeichnen alle Beteiligten das Formular. Somit ist sichergestellt, dass die verantwortlichen Bauunternehmen oder Handwerksbetriebe die beanstandeten Mängel beheben müssen.  

Erste Hilfe bei Baumängeln #2: Rechte und Pflichten

Bei einer ordentlich verfassten Baumängelrüge stehen die Handwerker in der Pflicht, vorhandene Mängel auszubessern. Sollte die vom Bauherrn gesetzte Frist nicht eingehalten oder die Ausbesserung verweigert werden, kann der Bauherr einen anderen Handwerksbetrieb beauftragen. Dieser führt, auf Kosten des verantwortlichen Unternehmens, die Beseitigung der Baumängel durch. Sollte der beauftragte Handwerker den Schaden jedoch zu Unrecht angelastet bekommen, kann er Schadensersatz einfordern. Falls keine Einigung mit dem Bauunternehmen möglich ist, kann ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden. Bei einer Klage steigen die Kosten jedoch zusätzlich an. 

Außerdem kann der Bauherr das Zurückbehaltungsrecht in Anspruch nehmen. Falls die Rechnung des Bauunternehmens noch nicht vollständig abbezahlt ist, kann ein Teil der Honorare einbehalten werden. Nach Beseitigung der Mängel erhält das Unternehmen die restliche Summe.

Erste Hilfe bei Baumängeln: Verantwortung, Rechte und Fristen picture ean50 GmbH

Erste Hilfe bei Baumängeln #3: Einhaltung der Fristen

Startschuss für die Verjährungsfrist ist der Tag der Abnahme. Ab diesem Zeitpunkt besteht für den Bauherrn in der Regel 5 Jahre lang Anspruch auf Gewährleistung der Schadensbehebung. Das heißt, Schäden, die nach Bauabnahme festgestellt werden, können innerhalb dieses Zeitraums geltend gemacht werden. Das verantwortliche Unternehmen muss anschließend den Schaden auf eigene Kosten beheben. Daher empfiehlt es sich, vor Ablauf der gesetzlichen Frist, einen Kontrollgang durch das Eigenheim zu machen, um Schäden fristgerecht anmelden zu können. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten, denn je nach Vertrag werden eventuell verkürzte Fristen vereinbart.

Erhebliche Baumängel können die Vorfreude auf das neue Eigenheim deutlich trüben. Doch mit unseren Tipps sollte euch der große Ärger erspart bleiben.

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