Die neue EnEV 2014 – Was ändert sich bei der Energieeinsparverordnung?

Eltern mit zwei Kindern

Seit dem 1. Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014 für alle Gebäude in der Bundesrepublik Deutschland. Am 1. Februar 2002 trat zum ersten Mal eine solche Energieeinsparverordnung in Kraft und seitdem wurde sie mehrmals aktualisiert. Die EnEV regelt den Energiebedarf für Heizungen und Warmwasser in Wohn- und in Nicht-Wohngebäuden. Enthalten sind unter anderem Kennwerte zum Jahresprimärenergiebedarf und Vorschriften zu Energieausweisen von Gebäuden. Alles in allem soll so die Energieeffizienz von Gebäuden erhöht werden. Aber was ändert sich nun mit der neuen EnEV 2014? Und welche Rolle spielen dabei die Luftdichtheit der Gebäudehülle und der Blower Door Test?

Was ändert sich bei der EnEV 2014 im Vergleich zur EnEV 2009?

Die neue EnEV 2014 – Was ändert sich bei der Energieeinsparverordnung? picture ean50 GmbH

Für private Bauherren und den Hausbau in kleinerem Rahmen gelten bei aktuellen Bauprojekten weiterhin die Regelungen der EnEV 2009, aber bei größeren Vorhaben sollte man die Kennzahlen der neuen Energieeinsparverordnung 2014 bereits im Blick behalten. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für euch zusammengefasst:

  1. Die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz werden für Neubauten ab dem 01.01.2016 um 25% angehoben.
  2. Die energetischen Anforderungen an Außenbauteile für Nicht-Wohngebäude werden ab 2016 um ca. 20% erhöht.
  3. Die Anforderungen bezüglich des Transmissionswärmeverlusts der Gebäudehülle liegen um 20% höher.
  4. Heizkessel, die vor 1985 eingebaut werden, müssen spätestens 2015 ausgetauscht und durch modernere Geräte ersetzt werden.
  5. Die Energieeffizienzklassen A+ bis H werden im Energieausweis für Wohngebäude eingeführt.
  6. Verkäufer bzw. Vermieter sind in Zukunft verpflichtet, den Energieausweis an Käufer bzw. Mieter zu übergeben und bei der Besichtigung bereits vorzuzeigen.
  7. Es werden Stichprobenkontrollen bezüglich des Energieausweises eingeführt.

Blower Door Test und Luftdichtheit der Gebäudehülle als entscheidende Faktoren

Im Mittelpunkt der durch EU-Richtlinien notwendigen Neuerungen der Energieeinsparverordnung 2014 steht die Energieeffizienz. Besonders die Luftdichtheit der Gebäudehülle, die Wärme- und somit Energieverluste verhindern soll, ist durch die erhöhten Anforderungen von besonderer Bedeutung. Mittels eines Blower-Door_Tests von ean50 könnt ihr gewährleisten, dass die Gebäudehülle eures Hauses oder eurer gewerblichen Objekte keine Leckagen aufweist und somit luftundurchlässig ist. Ist dies der Fall, so erhöht sich automatisch die Energieeffizienz und die neuen Anforderungen der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 sollten problemlos erreicht werden.

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