Unsere Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen ean50 GmbH​

I. Geltung der Bedingungen
    1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der ean50 GmbH (im Nachfolgenden: „ean50“) mit Verbrauchern und Unternehmen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Auch wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner das Rechtsgeschäft ohne weiteres und vorbehaltlos ausführen, gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen.
    2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person die mit ean50 ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
    3. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die mit ean50 in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Geschäftsbeziehung tritt.
II. Allgemeine Regelungen
  1. Angebot, Bestellung und Vertragsschluss

    1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn die, Verbindlichkeit wird ausdrücklich erklärt.
    2. Der Vertrag kommt zustande aufgrund der Bestellung des Auftraggebers durch Ausfüllen und Bestätigen unseres Auftragsformulars und der Bestätigung oder Ausführung des Auftrages durch uns.
    3. Sollte die Auftragsbestätigung vom Angebot abweichen, sind Sie verpflichtet, der Auftragsbestätigung unverzüglich, d. h. längstens binnen drei Tagen, schriftlich zu widersprechen. Ansonsten gilt Ihr Schweigen als Annahme, der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferung und Leistungen zu den dortigen Konditionen. Dies gilt nur, soweit wir die Änderungen transparent dargestellt haben.
    4. Messtechnische Untersuchungen unterliegen physikalischen Grenzen. Zur Bestätigung eines Messergebnisses können wir nach Vereinbarung und gegen Aufpreis ein zweites Messverfahren anwenden.

  2. Leistungszeit

    1. Leistungsfristen und -zeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich zugesagt worden sind und uns alle zur Leistungserbringung nötigen Informationen und Unterlagen vorliegen.
    2. Die Leistungsfristen und -zeiten verlängern sich angemessen bei Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, wie z. B. bei Streik, Aussperrung, Feuer, Überschwemmungen oder Fehlen von notwendigen Unterlagen.
    3. Sind wir an der ordnungsgemäßen Ausführung unserer Leistungen gehindert, so werden wir dies dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen, es sei denn, dem Auftraggeber sind offenkundig die Tatsachen der Behinderung und deren hindernde Wirkung bekannt.

  3. Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Sofern nichts anderes angegeben ist, sind alle von uns in Angeboten, Aufträgen und Preis- und Leistungsverzeichnissen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge in EUR zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer ausgewiesen.
    2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Verzugszinsen werden bei Verbrauchern in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr, bei Unternehmen mit neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
    3. Sind die auf dem Auftragsformular enthaltenen Angaben fehlerhaft getätigt worden und wird auf Grund dessen eine Neuausstellung oder erneute Zusendung der Dokumentation gewünscht, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €.
    4. Die Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn dies mind. einen Monat vorher schriftlich angezeigt wurde.
    5. Aufrechnungsrechte stehen Ihnen nur mit von uns unbestrittenen oder gegenüber uns rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes sind Sie nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtverhältnis beruht.
    6. Der Rechnungs- und Berichtsversand erfolgt ausschließlich per E-Mail an die uns bekannte E-Mailadresse des Auftragsgebers. Ist vom Auftraggeber ein Versand der Originale in Papierform gewünscht, so erheben wir je Datei bzw. Dokument eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 €. Alternativ senden wir auf Anfrage alle Dokumente eines Auftrags für eine Pauschale in Höhe von 125,00 € in Papierform zu.
    7. Mahnungen werden in Papierform und per E-Mail versandt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist laut Mahnung, wird der Vorgang an unseren Inkassopartner abgegeben.

  4. Ansprüche wegen Mängeln, Haftung und Verjährung

    1. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn uns fällt die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die zum Schutz vertragsspezifischer Interessen erforderlich sind, auf deren Einhaltung unser Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf und solche, die sich für uns in den Grenzen zumutbarer Belastung halten, wie z. B. die Übergabe des Messgutachtens frei von Sach- und Rechtsmängeln, die Erfüllung der Aufklärungs- und Beratungspflichten.
    2. Unsere Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
    3. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
    4. Bei der Leckageortung kann nicht ausgeschlossen werden, dass trotz größter Sorgfalt Bereiche geöffnet werden, an denen keine Leckagen vorhanden sind. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch Probebohrungen weitere Schäden entstehen. Für diese Schäden wird keine Haftung übernommen. Alle Folgekosten, die mit der Öffnung von Verdachtsstellen und Probebohrungen verbunden sind, trägt der Auftraggeber.
    5. Die Möglichkeit der Auffindung von Leckagen ist begrenzt. Die ean50 schuldet keine vollständige Aufstellung aller Leckagen eines Gebäudes.
    6. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist und er Zweifel an der Richtigkeit der Messung oder andere zu beanstandenden Mängel an unserer Leistung hat, so hat er dies innerhalb von zwei Wochen nach Erbringung der Leistung durch uns anzuzeigen.

  5. Allgemeine Mitwirkungspflichten

    1. Der ean50 werden zu jedem Auftrag die zur Auftragserfüllung notwendig Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
    2. Die erforderlichen Unterlagen bzw. die Abrufe zu Terminen müssen bis spätestens zwei Wochen vor dem Ausführungstermin bei der ean50 eingehen. Fehlerhafte bzw. lückenhafte Datenübermittlungen oder Abrufe mit weniger als zwei Wochen Vorlauf können zeitverzögerte Ausführungstermine zur Folge haben.
    3. Der Auftraggeber teilt bei Beauftragung der ean50 einen Ansprechpartner und dessen Kontaktmöglichkeiten (E-Mailadresse und Telefonnummer) für das Projekt mit. Die ean50 stimmt alle projektrelevanten Themen ausschließlich mit dem genannten Ansprechpartner ab. Bei Verhinderung des Ansprechpartners ist rechtzeitig vom Auftraggeber eine Vertretung der ean50 mitzuteilen.
    4. Allgemeine und betriebsinterne Sicherheitsvorkehrungen und Sicherheitsvorschriften sind vom Auftraggeber rechtzeitig vor Durchführung zu benennen und deren Einhaltung zu gewährleisten.

  6. Mitwirkungspflichten Luftdichtheitsmessung (Blower Door Test)

    1. Dem Auftraggeber wird mit der Auftragsbestätigung unsere Checkliste zur Luftdichtheitsmessung ausgehändigt. Um eine ordnungsgemäße Durchführung des Messtermins zu gewährleisten ist der Auftraggeber verpflichtet, alle sich aus der Checkliste ergebenden Prüfungspunkte zu erfüllen. Sollte vor Ort festgestellt werden, dass einzelne Punkte nicht erfüllt sind, werden Abweichungen zum Normzustand im Prüfbericht vermerkt.
    2. Hat der Auftraggeber die sich aus der der Checkliste zur Luftdichtheitsmessung ergebenden Vorarbeiten nicht vollumfänglich durchgeführt, insbesondere wenn das Auftragsobjekt vor und während der Messung nicht luftdicht verschlossen ist, so sind wir berechtigt, den sich aus den zusätzlichen Arbeiten ergebenden Mehraufwand nach Zeitanfall abzurechnen. Die vereinbarte pauschale Leistungsabrechnung bleibt hiervon unberührt.
    3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das Prüfobjekt während der Messung und der Leckageortung vollständig verschlossen bleibt. Sollte die Messung aufgrund der Anwesenheit anderer Gewerke gestört werden (z. B. Öffnen von Außentüren oder Fenstern), wird die Messung nach dem dritten Versuch abgebrochen und eine Begehung mit Berichterstellung zu den selben Konditionen der Auftragssumme in Rechnung gestellt.
    4. Sollte die Messung am vereinbarten Messtermin aus Mangel an Vorarbeiten nicht durchgeführt werden können, wird eine Begehung mit Berichterstellung durchgeführt und diese zu den selben Konditionen der Auftragssumme in Rechnung gestellt.

  7. Mitwirkungspflichten Gebäudeenergieberatung und Nachhaltigkeitsaudit

    1. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle durch den Gebäudeenergieberater oder Nachhaltigkeitsauditor angeforderten Unterlagen und Informationen zeitnah zu liefern.
    2. Der Auftraggeber unterrichtet die ean50 monatlich über den aktuellen Planungs- und Baufortschritt.
    3. Nebenkosten des Nachhaltigkeitsaudits trägt der Auftraggeber.

  8. Terminverschiebung und Stornierungskosten

    1. Wird ein vereinbarter Termin seitens des Auftraggebers am Tage des vereinbarten Termins abgesagt, werden 70 % der entsprechenden Auftragssumme in Rechnung gestellt. Erfolgt die Absage ein bis zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin, werden 20 % in Rechnung gestellt. Wir der Termin drei oder mehr Arbeitstage vorher abgesagt, fallen keine Kosten für die Terminverschiebung an.
    2. Vom Auftraggeber abgesagte Termine müssen mit der Disposition der ean50 neu vereinbart werden.
    3. Muss ein vereinbarter Termin seitens der ean50 abgesagt werden (z. B. wegen Krankheit), wird mit dem Auftraggeber ein alternativer Termin vereinbart.
    4. Wird ein Auftrag vom Auftraggeber storniert, so werden 70 % der Auftragssumme der noch nicht abgerechneten Leistungen als Stornokosten in Rechnung gestellt.
    5. Dem Auftraggeber steht es frei nachzuweisen, dass die vorstehenden Pauschalbeträge unseren tatsächlichen Schaden übersteigen.

  9. Kündigungsrecht

    Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Aus wichtigem Grund sind wir zur Kündigung insbesondere berechtigt, wenn

    1. sich der Auftraggeber mit seinen Mitwirkungen in Verzug befindet oder die Ausführung mehr als zusammengerechnet drei Monate aus von uns nicht zu vertretenden Gründen gestört ist,
    2. über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels Masse abgelehnt wird oder
    3. der Auftraggeber eine fällige Rechnung trotz Mahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht bezahlt.

  10. Datenschutz
  11. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, personenbezogene Daten nur im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrages zu verarbeiten und/oder verarbeiten zu lassen. Darüber hinausgehende Daten werden nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers erhoben. Bei Einschaltung Dritter ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Dritten entsprechend eines Auftragsverarbeitungsvertrages zu verpflichten. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite unter https://www.ean50.de/datenschutz. Gerne senden wir Ihnen diese auf Wunsch auch per E-Mail oder Post zu.

III. Schlussbestimmungen
    1. Für alle Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG) sowie die kollisionsrechtlichen Bestimmungen des EGBGB.
    2. Örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus mit uns zu bestehenden Rechtsverhältnissen mit Unternehmen ist unser Sitz.
    3. Sollten Regelungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Regelung eine Regelung treffen, welche rechtlich noch wirksam ist, nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall von Regelungslücken.