Energieausweis

Nach Verbrauch oder Bedarf - schnell und preiswert

Gesetzliche Energie­ausweis­pflicht

Grundsätzlich müssen Besitzer von Gebäuden einen Energieausweis erstellen lassen, sobald das Haus vermietet, verkauft oder saniert werden soll. Für Neubauten ist der Energiebedarfsausweis Pflicht, für Bestandsgebäude hängt die Ausweisart (nach Bedarf oder nach Verbrauch) von mehreren Faktoren ab.

Wir erstellen schnell und zuverlässig 100 % rechtsgültige Energieausweise für Ihr Objekt. Achtung vor selbst gemachten Ausweisen! Rechtsgültige Energieausweise dürfen nur von bestimmten Personen oder Berufsgruppen mit entsprechender Qualifikation ausgestellt werden. Alle unsere Energiebrater haben diese Qualifikation, sind dena-gelistet und finden sich in der offiziellen Energie-Effizienzexperten-Liste wieder.

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Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Wann braucht man welchen Energieausweis?

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Energieausweis

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Wenn es besonders schnell gehen muss, können Sie eine Express-Ausstellung gegen 50 % Aufpreis mit Lieferung am nächsten Werktag beauftragen. Eine termingerechte Ausstellung (Standard oder Express) ist nur bei vollständigen und richtigen Angaben möglich.

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Energieausweis

Vergleichbar­keit von Verbrauchs- oder Bedarfs-Ausweis

Die Angaben im Verbrauchsausweis basieren auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahre. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf auf normativen Grundlagen berechnet. Dies ist unabhängig vom Nutzerverhalten und Standort des Gebäudes und ermöglicht einen objektiven Vergleich von Gebäuden.

Bei einem Vergleich von Verbrauchsausweisen muss berücksichtig werden, dass sich der Verbrauch aufgrund des Nutzungsverhaltens, der energetischen Qualität des Gebäudes und des Standortes ergibt.

Bedarfsausweise lassen sich objektiv vergleichen, da diese nur die energetische Qualität des Gebäudes berücksichtigen. Der tatsächliche Verbrauch bleibt hier unberücksichtigt, kann jedoch durch ein abweichendes Nutzerverhalten und durch den Standort unterschiedlich ausfallen.

Gut zu wissen
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Egal wo Sie sind, Sie finden immer unsere Energieberater in der Nähe:

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Für Sie da

Auch kurzfristige Terminanfragen ermöglichen wir zuverlässig und flexibel. Sie erhalten kostenlose telefonische Betreuung während der gesamten Bauphasen.

Immer Fair

Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Sie erhalten unsere Leistungen zum Festpreis und ohne An- und Abfahrtskosten. Individuelle Rahmenverträge sind möglich.

Auf dem neuesten Stand

Unser Team ist FLiB-zertifiziert, dena gelistet und kennt sich bestens mit den bundesweiten Förderprogrammen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) aus.

Von Mensch zu Mensch
Wir sind bundesweit für Sie da!

Ihr Energieausweis von unseren Energieeffizienz Experten

Lukas Wölfert
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FAQ - Häufig gefragt

Sie fragen, wir antworten

  • Welcher Energieausweis ist Pflicht?
    Es gibt zwei grundsätzliche Unterscheidungen des Energieausweises:

    Grundsätzlich unterscheidet man einen Energieausweis als:

    • Energiebedarfsausweis

    • Energieverbrauchsausweis.


    Der Energiebedarfsausweis wird rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, technischen Gebäudedaten und Heizungsdaten unter standardisierten Rahmenbedingungen und Gebäudetyp ermittelt.

    Der Energieverbrauchsausweis wird maßgeblich von realen Verbräuchen der letzen drei Jahre beeinflusst.

    Welchen Energieausweis Sie benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab

    Wohngebäude, deren Bauantrag entweder ab dem 1. November 1977 gestellt wurde oder das Wohngebäude trotz Bauantragstellung vor dem 1. November 1977 das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt, haben Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.

    Falls diese Vorraussetzungen nicht gegeben sind, darf der Energieausweis-Aussteller für ein Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten nur einen Energiebedarfsausweis ausstellen. Bei bestimmten Modernisierungsmassnahmen oder im Falle eines Neubaus braucht man auch den Energiebedarfsausweis.
  • Ist ein Energieausweis bei Verkauf Pflicht?
    Beim Verkauf einer Immobilie ist der Energieausweis für fast jedes Gebäude Pflicht. Alle neu zu erstellenden Energieausweise müssen den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen.
  • Was passiert wenn man keinen Energieausweis hat?
    Laut des Gebäudeenergiegesetz braucht fast jeder Eigentümer einen rechtsgültigen Energieausweis, der seine Immobilie vermieten oder verkaufen will. Es droht sogar ein Bußgeld bis zu 10.000 € gegen diese Ordnungswidrigkeit. Das gleiche gilt für Immobilienmakler, die keine Angaben aus dem Energieausweis beim Inserat ihrer Immobilie angeben. Es sollte nicht nur darauf geachtet werden, dass der Energieausweis rechtzeitig übergeben wird, sondern dass alle Angaben korrekt berechnet wurden, er vollständig und nicht fehlerhaft ist.

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