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Individueller Sanierungsfahrplan
Ergänzende Leistungen:
Sparen Sie zusätzlich bares Geld bei der Sanierung und nutzen Sie den iSFP-Bonus
Die ean50 ist Ihr Energieberater für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Wir helfen Ihnen die Sanierung an Ihre Lebensumstände und Bedürfnisse optimal anzupassen und dabei das Maximum an Fördermitteln auszuschöpfen. Ob individueller Sanierungsfahrplan oder eine Komplettsanierung, mit uns haben Sie immer den richtigen Partner an Ihrer Seite.
Mit dem von uns erstellten individuellen Sanierungsfahrplan erhalten Sie zusätzlich 5 Prozentpunkte auf den Tilgungszuschuss der KfW. Dies spart Ihnen bis zu mehreren tausend Euro für Ihre Sanierung. Nutzen Sie die Expertise unserer Energieeffizienz-Experten und lassen sich in einem kostenlosen Erstgespräch beraten.
- iSFP ab 1.195,00 € (Eigenanteil)
- Kostenloses Erstgespräch
- Kurzfristige Terminvergabe
- Stundengenaue Terminplanung
- 5 % Punkte Tilgungszuschuss
- bis zu 1.700 € Zuschuss
- 500 € Zuschuss für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG´s)
Individueller Sanierungsfahrplan und Zuschussmöglichkeiten
Die BAFA bezuschusst die Kosten für den individuellen Sanierungsfahrplan mit 80 % des Gesamtbetrags, max. 1.300 Euro bei 1-2 Familienhäuser oder 1.700 Euro bei Mehrfamilienhäusern mit mind. 3 Wohneinheiten. Hinzu kommt noch eine Zuschussmöglichkeit in Höhe von 500 Euro, wenn der individuelle Sanierungsfahrplan bei einer Wohnungseigentümerversammlung oder dem Verwaltungsbeirat vorgestellt wird.
Weiterer Vorteil: Sie bezahlen nur den Eigenanteil, der Förderanteil wird von uns direkt mit der BAFA abgerechnet.
Für den Austausch der Heizung kann der iSFP im EWärmeG in Baden-Württemberg mit 5 % Punkten für Wohngebäude und 15 % Punkten für Nicht-Wohngebäude angerechnet werden.
So erhalten Sie Ihren iFSP Bonus
Schritt für Schritt zum Bonus für Ihren individuellen Sanierungsfahrplan
- Beratungsgespräch vor Ort und Datenaufnahme
- Ganzheitliche Betrachtung des Ist-Zustandes Ihres Gebäudes und des persönlichen Nutzungsverhaltens
- Ausarbeitung von Sanierungsvorschlägen
- Festlegung und Abstimmung des Sanierungsziels und der individuellen Sanierungsschritte
- Ausarbeitung des individuellen Sanierungsfahrplans
- Übergabe & Erläuterung der Ergebnisse
KFW | BAFA | Finanzamt | |
---|---|---|---|
Energieberatung/ Sanierungsfahrplan | - | 80 % Zuschuss Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) | - |
Fachplanung & Baubegleitung | 50 % Tilgungszuschuss oder Zuschuss Bundesförderung für effiziente Gebäude (Wohngebäude Kredit 261) | 50 % Zuschuss Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) | 50 % Steuerbonus § 35c EStG absetzbar im Jahr der Fertigstellung |
Sanierung zum Effizienzhaus | Förderkredit, 5 bis 25 % Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus-Standard (BEG Wohngebäude Kredit 261) +10 % WPB Bonus +15 % Bonus für serielle Sanierung | - | 20 % Steuerbonus § 35c EStG absetzbar über 3 Jahre |
Gebäudehülle Dämmung Dach/ oberste Geschossdecke/ Fassade/ Keller/ Fenster/ Haustür | - | 15 % Zuschuss + 5 % iSFP Bonus Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) | 20 % Steuerbonus § 35c EStG absetzbar über 3 Jahre |
Optimierung der Heizung | - | 15 % Zuschuss + 5 % iSFP Bonus Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) | 20 % Steuerbonus § 35c EStG absetzbar über 3 Jahre |
Heizungstausch/ Heizungserweiterung um erneuerbare Energien | 20 bis 25 % Tilgungszuschuss Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG - Wohngebäude Kredit 262) | 20 bis 55 % Zuschuss Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) | 20 % Steuerbonus § 35c EStG absetzbar über 3 Jahre |
Anlagen zur Stromerzeugung auserneuerbaren Energien | Zinsgünstiger Kredit Erneuerbare Energien - Standard 270 | - | - |
Anschluss an Gebäudenetz | - | 25 % Zuschuss + 10 % Bonus bei Heizungstausch Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) | 20 % Steuerbonus § 35c EStG absetzbar über 3 Jahre |
Anschluss an Wärmenetz | - | 30 % Zuschuss + 10 % Bonus bei Heizungstausch Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) | 20 % Steuerbonus § 35c EStG absetzbar über 3 Jahre |
Sommerlicher Wärmeschutz | - | 15 % Zuschuss + 5 % iSPF Bonus Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) | 20 % Steuerbonus § 35c EStG absetzbar über 3 Jahre |
Smart Home/ Lüftungsanlage | - | 15 % Zuschuss + 5 % iSPF Bonus Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) | 20 % Steuerbonus § 35c EStG absetzbar über 3 Jahre |
Stand: 01.01.2023 |
Individueller Sanierungsfahrplan -Schritt für Schritt
Beratungsgespräch und Datenaufnahme
In ausführlichen Gesprächen und einem Vor-Ort-Termin werden Ihre Bedürfnisse und der Gebäude Ist-Zustand detailliert aufgenommen.
Ausarbeitung von Sanierungsvorschlägen
Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Bedürfnisse und Ihres Energieverbrauchs erstellen wir in Abstimmung mit Ihnen das Sanierungsziel. Die einzelnen Sanierungsschritte halten wir in Ihrem individuellem Sanierungsfahrplan fest.
Übergabe und Abschlussgespräch
In einem ausführlichen Abschlussgespräch erläutern wir Ihnen die Ergebnisse und die nächsten Schritte für die förderoptimierte Sanierung. Dabei händigen wir Ihnen Ihren individuellen Sanierungsfahrplan aus.
Kontaktieren Sie uns!
Egal wo Sie sind, Sie finden immer unsere Energieberater in der Nähe:
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- gerhard.bertsch@ean50.de
- Region Süd:
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- +49 162 242 20 89
- michaela.titz@ean50.de
Sie fragen, wir antworten
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Für wen ist der individuelle Sanierungsfahrplan geeignet?
Alle Bestandsgebäude, die älter als 10 Jahre sind eignen sich für den individuellen Sanierungsfahrplan. Neubauobjete sind davon ausgeschlossen. -
Was kann der Sanierungsfahrplan?
Abhängig davon, welchen Effizienzhaus-Standard sie für Ihre Immobilie anstreben, schlagen wir Ihnen gezielte Sanierungsmaßnahmen vor. Dazu werden alle aktuellen Gebäude- Und Anlagenbestände und klären für Sie ob bei der Umsetzung dieser Maßnahmen auch ein Energie-Effizienz-Experte mit ins Boot genommen werden soll, der ebenfalls zusätzlich gefördert werden kann. -
Bietet die EAN50 Sanierungsfahrpläne auch für denkmalgeschützte Gebäude an?
Ja. Auch für denkmalgeschützte Gebäude können Sie einen Sanierungsfahrplan bei uns in Auftrag geben. -
Welche Förderungen bei Sanierung?
Für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen können Sie entweder vom BAFA einen Zuschuss bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten von 60.000 Euro oder von der KfW einen Kredit bis 60.000 Euro inkl. Tilgungszuschuss bis zu 35 Prozent des Kredites erhalten - somit also 21.000 Euro maximal erstattet bekommen. -
Wie lange geht die BEG Förderung?
Die aktuelle Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) gilt bis zum 31. Dezember 2030.