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Individueller Sanierungsfahrplan
Ergänzende Leistungen:
Sparen Sie zusätzlich bares Geld bei der Sanierung und nutzen Sie den iSFP-Bonus
Die ean50 ist Ihr Energieberater für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Wir helfen Ihnen die Sanierung an Ihre Lebensumstände und Bedürfnisse optimal anzupassen und dabei das Maximum an Fördermitteln auszuschöpfen. Ob individueller Sanierungsfahrplan oder eine Komplettsanierung, mit uns haben Sie immer den richtigen Partner an Ihrer Seite.
Mit dem von uns erstellten individuellen Sanierungsfahrplan erhalten Sie zusätzlich 5 Prozentpunkte auf den Tilgungszuschuss der KfW. Dies spart Ihnen bis zu mehreren tausend Euro für Ihre Sanierung. Nutzen Sie die Expertise unserer Energieeffizienz-Experten und lassen sich in einem kostenlosen Erstgespräch beraten.
- iSFP ab 1.195,00 € (Eigenanteil)
- Kostenloses Erstgespräch
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- Stundengenaue Terminplanung
- 5 % Punkte Tilgungszuschuss
- bis zu 1.700 € Zuschuss
- 500 € Zuschuss für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG´s)
Sanieren Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung?
Unser Energieberater informiert Sie über Fördermöglichkeiten.
Die Energiekosten explodieren? Wir haben das passende Rezept dagegen! Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan können Sie sinnvolle Förderungen durch das BAFA sichern und somit bares Geld sparen. Lohnt sich überhaupt noch eine Sanierung? An so vieles muss man denken. Muss man überhaupt sanieren? Kann man sich das leisten? Wie gehe ich vor?
Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden, egal ob es sich um ein kleines Projekt oder eine Gesamtsanierung handelt. Unser Energieberater Lukas steht Ihnen bei weiteren offenen Fragen in einem kostenlosen 15 minütigen Telefontermin zur Verfügung um gemeinsam ihre Ziele zu definieren. Starten Sie noch heute mit ean50 in eine energieeffiziente Zukunft!
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Häuser sanieren und Geld sparen: So erhalten Sie einen staatlichen Zuschuss
Der Energiebedarf Ihrer Immobilie ist heutzutage höher als je zuvor. Aber die Modernisierung bedeutet nicht nur Einsparungen an Energie, sondern auch eine Steigerung des Wohnkomforts. Durch einen individuellen Sanierungsfahrplan können Sie alle Möglichkeiten der Förderungen optimal nutzen und sich Geld sparen.
1. Warum lohnt es sich einen staatlichen Zuschuss zu beantragen?
Im Falle des individuellen Sanierungsfahrplans ist es ein finanzieller Anreiz, um den Eigentümern dabei zu helfen, die Energieeffizienz ihrer Häuser oder Wohnungen zu verbessern. Dazu können in manchen Fällen Kredite aus dem KfW-Programm oder Zuschüsse der BAFA beantragt werden. Diese können je nach Art der Investition bis zu 30 Prozent der Kosten betragen und sind an Bedingungen geknüpft, deren Erfüllung die Förderung sicherstellt.
Im Falle des individuellen Sanierungsfahrplans können bei Folgemaßnahmen die eingesetzten Materialien und Dienstleistungen als förderfähige Kosten angerechnet werden. Außerdem müssen die Eigentümer die geförderten Arbeiten innerhalb eines bestimmten Zeitraums abschließen.
Der staatliche Zuschuss kommt in Form von Steuerermäßigungen, Subventionen oder direkten Zuschüssen. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Umfang des dem Sanierungsprojektes und der gewünschten Maßnahmen ab.
2. Welche Sanierungsarbeiten lassen sich bezuschussen?
Der staatliche Zuschuss für die Modernisierung und Sanierung von Wohnungen und Häusern ist eine attraktive Option, um finanzielle Unterstützung beim Erreichen Ihrer Energieeinsparziele zu erhalten. Dabei werden insbesondere Investitionen in energetische Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt, wie zum Beispiel die Erneuerung von Fenstern, Türen oder Dächern, die Installation energieeffizienter Heizungssysteme und die Anbringung von Wärmedämmungen. Der staatliche Zuschuss ist dabei an bestimmte Kriterien geknüpft, die beim Antrag und der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen zu beachten sind.
Zum Beispiel müssen Sie die Kosten für die Maßnahme nachweisen und Ihre finanzielle Situation berücksichtigen. Außerdem müssen die Sanierungsmaßnahmen bestimmte energetische Standards erfüllen, die bei der Bewilligung des Zuschusses zu berücksichtigen sind. Diese Kriterien sind je nach Bundesland unterschiedlich. Daher sollten Sie sich vor Antragstellung auch über die spezifischen Konditionen in Ihrem Bundesland informieren.
Insgesamt ist der staatliche Zuschuss aber eine sehr attraktive Möglichkeit, um die Kosten für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie zu senken und langfristig Energie und Geld zu sparen.
Wer die neuen Fenster mit eigenen finanziellen Mitteln saniert, kann beim BAFA einen Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragen oder sich gegen Fördermittel entscheiden und stattdessen von Steuerermäßigungen profitieren.
Auch wenn besonders in den letzten Jahren die Energiepreise stetig gestiegen sind, ist es bei einer Modernisierung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung möglich, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Diese können beispielsweise die Dämmung der Fassade, den Austausch von Fenstern und Türen, die Erneuerung von Heizungsanlagen oder die Einrichtung von Photovoltaikanlagen umfassen.
Aber auch der Einbau eines modernen Energiemanagementsystems oder die Installation energieeffizienter Haustechnik kann je nach Bundesland unterstützt werden. Um herauszufinden, welche Sanierungsmaßnahmen in Ihrem Bundesland förderfähig sind, wenden Sie sich am besten an die lokalen Energieagenturen oder den jeweiligen Stromversorger. Hier können Sie sich über die jeweils geltenden Förderrichtlinien informieren und erhalten ausführliche Beratung zu der für Sie am besten geeigneten Sanierungsmaßnahme. Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan unterstützen wir Sie darüber hinaus mit Vorschlägen zur Planung und Umsetzung verschiedener energieeffizienter Lösungen.
Individueller Sanierungsfahrplan und Zuschussmöglichkeiten
Die BAFA bezuschusst die Kosten für den individuellen Sanierungsfahrplan mit 80 % des Gesamtbetrags, max. 1.300 Euro bei 1-2 Familienhäuser oder 1.700 Euro bei Mehrfamilienhäusern mit mind. 3 Wohneinheiten. Hinzu kommt noch eine Zuschussmöglichkeit in Höhe von 500 Euro, wenn der individuelle Sanierungsfahrplan bei einer Wohnungseigentümerversammlung oder dem Verwaltungsbeirat vorgestellt wird.
Weiterer Vorteil: Sie bezahlen nur den Eigenanteil, der Förderanteil wird von uns direkt mit der BAFA abgerechnet.
Für den Austausch der Heizung kann der iSFP im EWärmeG in Baden-Württemberg mit 5 % Punkten für Wohngebäude und 15 % Punkten für Nicht-Wohngebäude angerechnet werden.
3. Wo bekomme ich Informationen über staatliche Förderprogramme?
Viele staatliche Förderprogramme können bei der Modernisierung eines Hauses oder einer Wohnung helfen. Diese Fördermittel ermöglichen es Ihnen, zusätzliche Sanierungsarbeiten auszuführen, die ansonsten nicht möglich gewesen wären.
Es gibt viele Orte, an denen Sie nach Informationen und Rat zu staatlichen Förderprogrammen suchen können. Eine der effektivsten Möglichkeiten besteht darin, die Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu besuchen. Dort erhalten Sie einen Überblick über die unterschiedlichen Programme und lokalen Fördertöpfe, die es gibt.
Dies ist eine gute Basis, um mehr Informationen über die verschiedenen verfügbaren Förderprogramme zu erhalten. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, sich an die Verbraucherzentrale oder an die Energieberater der ean50 zu wenden. Diese Institutionen können Sie sowohl bei der Beantragung von Fördermitteln als auch bei der Durchführung der Modernisierungsarbeiten unterstützen.
Nutzen Sie also alle vorhandenen Ressourcen und finden Sie heraus, welche staatlichen und lokalen Förderprogramme für Sie infrage kommen. Ihr Energieberater hilft Ihnen dabei den Durchblick zu behalten.
4. Wie beantrage ich einen staatlichen Zuschuss?
Ein Haus oder eine Wohnung energetisch zu sanieren, ist eine wichtige Aufgabe, die nicht nur Ihren Energieverbrauch senkt, sondern auch den Wert Ihrer Immobilie erhöht. Um die Kosten zu senken, können Sie staatliche Zuschüsse beantragen. Diese sind je nach Bundesland unterschiedlich, aber meist nicht schwer zu beantragen. Zunächst können Sie beim zuständigen Energieversorger und der KfW-Bank nachfragen, ob Sie einen Zuschuss erhalten können. Viele Unternehmen bieten auch eigene Fördermöglichkeiten. Es ist auch möglich, dass Ihnen ein kommunales Programm, ein Förderprogramm des Bundes oder ein staatliches Programm zur Verfügung steht.
In jedem Fall müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen und detaillierte Informationen über Ihr Sanierungsprojekt einreichen, wie z.B. den Energiebedarf Ihres Gebäudes, die geplanten Energieeinsparungen und den Kostenvoranschlag. Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung eines staatlichen Zuschusses benötigen, können Sie sich auch an eine qualifizierte Beratungsstelle vor Ort oder an unseren Experten wenden. Wir helfen Ihnen gerne bei allen Formalitäten und Fragen rund um Ihr Sanierungsprojekt.
Vereinbaren Sie jetzt kostenlos und unverbindlich einen Termin mit einem unserer Energie-Effizienz-Experten und lassen Sie uns gemeinsam Ihren individuellen Sanierungsfahrplan erstellen!
So erhalten Sie Ihren iFSP Bonus
Schritt für Schritt zum Bonus für Ihren individuellen Sanierungsfahrplan
- Beratungsgespräch vor Ort und Datenaufnahme
- Ganzheitliche Betrachtung des Ist-Zustandes Ihres Gebäudes und des persönlichen Nutzungsverhaltens
- Ausarbeitung von Sanierungsvorschlägen
- Festlegung und Abstimmung des Sanierungsziels und der individuellen Sanierungsschritte
- Ausarbeitung des individuellen Sanierungsfahrplans
- Übergabe & Erläuterung der Ergebnisse
KFW | BAFA | Finanzamt | |
---|---|---|---|
Energieberatung/ Sanierungsfahrplan | - | 80 % Zuschuss Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) | - |
Fachplanung & Baubegleitung | 50 % Tilgungszuschuss oder Zuschuss Bundesförderung für effiziente Gebäude (Wohngebäude Kredit 261) | 50 % Zuschuss Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) | 50 % Steuerbonus § 35c EStG absetzbar im Jahr der Fertigstellung |
Sanierung zum Effizienzhaus | Förderkredit, 5 bis 25 % Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus-Standard (BEG Wohngebäude Kredit 261) +10 % WPB Bonus +15 % Bonus für serielle Sanierung | - | 20 % Steuerbonus § 35c EStG absetzbar über 3 Jahre |
Gebäudehülle Dämmung Dach/ oberste Geschossdecke/ Fassade/ Keller/ Fenster/ Haustür | - | 15 % Zuschuss + 5 % iSFP Bonus Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) | 20 % Steuerbonus § 35c EStG absetzbar über 3 Jahre |
Optimierung der Heizung | - | 15 % Zuschuss + 5 % iSFP Bonus Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) | 20 % Steuerbonus § 35c EStG absetzbar über 3 Jahre |
Heizungstausch/ Heizungserweiterung um erneuerbare Energien | 20 bis 25 % Tilgungszuschuss Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG - Wohngebäude Kredit 262) | 20 bis 55 % Zuschuss Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) | 20 % Steuerbonus § 35c EStG absetzbar über 3 Jahre |
Anlagen zur Stromerzeugung auserneuerbaren Energien | Zinsgünstiger Kredit Erneuerbare Energien - Standard 270 | - | - |
Anschluss an Gebäudenetz | - | 25 % Zuschuss + 10 % Bonus bei Heizungstausch Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) | 20 % Steuerbonus § 35c EStG absetzbar über 3 Jahre |
Anschluss an Wärmenetz | - | 30 % Zuschuss + 10 % Bonus bei Heizungstausch Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) | 20 % Steuerbonus § 35c EStG absetzbar über 3 Jahre |
Sommerlicher Wärmeschutz | - | 15 % Zuschuss + 5 % iSPF Bonus Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) | 20 % Steuerbonus § 35c EStG absetzbar über 3 Jahre |
Smart Home/ Lüftungsanlage | - | 15 % Zuschuss + 5 % iSPF Bonus Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) | 20 % Steuerbonus § 35c EStG absetzbar über 3 Jahre |
Stand: 01.01.2023 |
- Baden-Württemberg
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Individueller Sanierungsfahrplan -Schritt für Schritt
Beratungsgespräch und Datenaufnahme
In ausführlichen Gesprächen und einem Vor-Ort-Termin werden Ihre Bedürfnisse und der Gebäude Ist-Zustand detailliert aufgenommen.
Ausarbeitung von Sanierungsvorschlägen
Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Bedürfnisse und Ihres Energieverbrauchs erstellen wir in Abstimmung mit Ihnen das Sanierungsziel. Die einzelnen Sanierungsschritte halten wir in Ihrem individuellem Sanierungsfahrplan fest.
Übergabe und Abschlussgespräch
In einem ausführlichen Abschlussgespräch erläutern wir Ihnen die Ergebnisse und die nächsten Schritte für die förderoptimierte Sanierung. Dabei händigen wir Ihnen Ihren individuellen Sanierungsfahrplan aus.
Ihr direkter Draht zu uns
Egal wo Sie sind, Sie finden immer unsere Energieberater in der Nähe:
zwischen 08:00 und 18:00 Uhr
Sie fragen, wir antworten
-
Für wen ist der individuelle Sanierungsfahrplan geeignet?
Alle Bestandsgebäude, die älter als 10 Jahre sind eignen sich für den individuellen Sanierungsfahrplan. Neubauobjete sind davon ausgeschlossen. -
Was kann der Sanierungsfahrplan?
Abhängig davon, welchen Effizienzhaus-Standard sie für Ihre Immobilie anstreben, schlagen wir Ihnen gezielte Sanierungsmaßnahmen vor. Dazu werden alle aktuellen Gebäude- Und Anlagenbestände geprüft. Anschließend klären wir für Sie ob bei der Umsetzung dieser Maßnahmen auch ein Energie-Effizienz-Experte mit ins Boot genommen werden soll, der ebenfalls zusätzlich gefördert werden kann. -
Bietet die EAN50 Sanierungsfahrpläne auch für denkmalgeschützte Gebäude an?
Ja. Auch für denkmalgeschützte Gebäude können Sie einen Sanierungsfahrplan bei uns in Auftrag geben. -
Welche Förderungen bei Sanierung?
Für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen können Sie entweder vom BAFA einen Zuschuss bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten von 60.000 Euro oder von der KfW einen Kredit bis 60.000 Euro inkl. Tilgungszuschuss bis zu 35 Prozent des Kredites erhalten - somit also 21.000 Euro maximal erstattet bekommen. -
Wie lange geht die BEG Förderung?
Die aktuelle Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) gilt bis zum 31. Dezember 2030.