Heizungsförderung 2025: Aktuelle Regeln, Zuschüsse und Ausblick

Einleitung

Mit starkem Fokus auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit bleibt die Heizungsförderung für Hausbesitzer auch 2025 ein zentrales Instrument der Bundesregierung. Doch die Spielregeln haben sich geändert – und mit ihnen die Chancen, von attraktiven Zuschüssen zu profitieren. In diesem Beitrag bekommst du einen Überblick über den aktuellen Stand und einen Ausblick, worauf du künftig achten solltest.


Hintergrund der Förderung

Der Grundgedanke bleibt: Alte, ineffiziente Heizsysteme sollen durch moderne, klimaschonendere Varianten ersetzt werden. Die Förderung dient nicht als reine Umverteilung von Steuergeldern, sondern als gezielter Marktimpuls.

Seit 2024/2025 liegt die Zuständigkeit für viele Zuschüsse bei der KfW. Auch das Antragsverfahren wurde modernisiert. Parallel gilt weiterhin das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das vorschreibt, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.


Fördermöglichkeiten für Hausbesitzer (Stand Oktober 2025)

Grundförderung – 30 %

Hausbesitzer erhalten eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn sie alte Heizsysteme durch klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder Stromdirektheizungen ersetzen.

Effizienzbonus – +5 %

Zusätzlich zur Grundförderung gibt es einen Bonus von 5 Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen, zum Beispiel wenn sie Wärme aus Erde, Grundwasser oder natürlichen Kältemitteln gewinnen.

Geschwindigkeitsbonus – bis zu +20 %

Wer schnell handelt, profitiert doppelt: Der Geschwindigkeitsbonus belohnt den zügigen Austausch alter fossiler Heizungen mit bis zu 20 Prozent zusätzlich. Ab Anfang 2029 sinkt der Bonus schrittweise auf 17 Prozent.

Einkommensbonus – bis zu +30 %

Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro können einen zusätzlichen Bonus von 30 Prozent beantragen. Dafür ist ein Einkommensnachweis erforderlich.

Emissionsminderungszuschlag – 2.500 Euro

Für emissionsarme Biomasseheizungen mit besonders niedrigen Staubwerten gibt es zusätzlich 2.500 Euro Zuschuss.


Wichtige Rahmenbedingungen

  • Die Förderung gilt nur für förderfähige Kosten und ist auf maximal 30.000 Euro je Wohneinheit begrenzt.
  • Die Gesamtförderung darf 70 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
  • In Mehrfamilienhäusern gelten abgestufte Höchstbeträge je nach Wohneinheit.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
  • Liefer- und Leistungsverträge müssen eine aufschiebende Bedingung enthalten, falls keine Förderzusage erfolgt.

Neue Entwicklungen 2025

1. Zuständigkeit bei der KfW

Viele Heizungszuschüsse laufen inzwischen über die KfW. Das erleichtert die Bündelung mehrerer Maßnahmen in einem Antrag.

2. Wärmeerzeuger-Portal (WEP)

Ab Herbst 2025 wird das Wärmeerzeuger-Portal eingeführt. Dort sind alle förderfähigen Geräte gelistet. Nur gelistete Wärmeerzeuger können gefördert werden.

3. Förderung trotz Haushaltssperre

Die Heizungsförderung bleibt auch 2025 bestehen, trotz der angespannten Haushaltslage des Bundes. Kürzungen sind jedoch für 2026 nicht ausgeschlossen.

4. Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes

Das GEG regelt, dass Heizungen künftig mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In Neubauten gilt die Regel bereits. In Bestandsgebäuden greift sie, sobald eine kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist.

5. Steigende CO₂-Kosten

Der CO₂-Preis für fossile Brennstoffe steigt 2025 auf 55 Euro pro Tonne. Dadurch werden alte Heizsysteme zunehmend unwirtschaftlich, während sich der Umstieg auf erneuerbare Energien langfristig mehr rechnet.


Chancen und Risiken

Vorteile für Eigentümer

  • Hohe Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten
  • Kombination mehrerer Boni möglich
  • Deutlich geringere Betriebskosten bei modernen Heizsystemen
  • Beitrag zum Klimaschutz und langfristige Wertsteigerung der Immobilie

Mögliche Risiken

  • Förderbedingungen können sich ab 2026 ändern oder gekürzt werden
  • Nicht alle Systeme sind automatisch förderfähig
  • Verzögerungen bei Antragstellung oder Bearbeitung möglich

Empfehlungen für Hausbesitzer

  • Frühzeitig planen und den Antrag rechtzeitig einreichen
  • Einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten hinzuziehen
  • Förderfähigkeit des gewählten Systems im WEP prüfen
  • Gesamtsanierung mitdenken – etwa Dämmung, Lüftung, hydraulischer Abgleich
  • Förderquote regelmäßig prüfen, da sich Richtwerte ändern können

Ausblick bis 2030

Die Heizungsförderung soll langfristig den Umstieg auf erneuerbare Energien beschleunigen. Ab 2026 könnten jedoch Fördergrenzen leicht sinken. Gleichzeitig wird die Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung zunehmen: Wer in einer Gemeinde mit festgelegtem Wärmeplan wohnt, muss sich künftig stärker an die dortigen Vorgaben halten.

Der CO₂-Preis für fossile Brennstoffe wird weiter steigen und fossile Heizsysteme zunehmend unattraktiv machen. Der Trend geht klar zu Wärmepumpen, Biomasse- und Hybridlösungen.


Fazit

Die Heizungsförderung 2025 bietet Hausbesitzern attraktive finanzielle Anreize, um auf moderne und nachhaltige Heizsysteme umzusteigen. Wer sich frühzeitig informiert und die Förderbedingungen sorgfältig prüft, kann erhebliche Kosten sparen – und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Wer mehr über die passenden Fördermöglichkeiten erfahren möchte, sollte eine individuelle Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten nutzen. So lassen sich Zuschüsse optimal ausschöpfen und das Heizsystem langfristig zukunftssicher gestalten.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir beraten Sie gerne bei Fragen oder Interesse.

Egal wo Sie sind, wir finden für Sie immer einen unserer Energieberater in Ihrer Nähe.