Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die BEG EM-Richtlinien aktualisiert, um die Klimaziele zu unterstützen und die Gebäudeförderung effizienter zu gestalten. Zum 29.12.23  wurden diese nun endlich für rechtens erklärt. Die Änderungen treten ab Januar 2024 in Kraft.

Hauptänderungen

  • Ziel der Richtlinien: Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung und Steigerung der Energieeffizienz.
  • Technologieoffener Ansatz: BEG betont einen technologieoffenen Ansatz, der verschiedene erneuerbare Energiequellen und Effizienztechnologien unterstützt.
  • Fokus auf Sanierung: Nach dem Auslaufen der Förderung für Effizienzhaus 55 liegt der Schwerpunkt auf Sanierungsmaßnahmen mit hohem THG-Einsparpotenzial.
  • Förderung verschiedener Maßnahmen: Einschließlich Dämmung der Gebäudehülle, Erneuerung von Fenstern und Heizungsanlagen sowie Heizungsoptimierung.
  • Neue Förderempfänger: Erweiterung der antragsberechtigten Gruppen, darunter auch Wohneigentümergemeinschaften.
  • Erhöhte Flexibilität: Verlängerung der Zusagefrist von 24 auf 36 Monate.
  • KfW-Kredite: Verfügbar für alle Bürger für Heizungstausch und Einzelmaßnahmen.

Bedeutung für Hausbesitzer und Unternehmen

Diese Änderungen zielen darauf ab, Hausbesitzer und Unternehmen zu ermutigen, in nachhaltige und energieeffiziente Lösungen zu investieren. Die breitere Förderung und verbesserte Flexibilität erleichtern den Zugang zu finanzieller Unterstützung.

Wichtige Änderungen im Vergleich zur Alten Richtlinie

Während die BEG 2023 noch einen starken Fokus auf die Förderung von Neubauten, insbesondere von Effizienzhäusern, legte, verschiebt sich der Schwerpunkt in der BEG 2024 auf die Sanierung bestehender Gebäude. Die neue Richtlinie 2024 stellt nun weiter die Sanierungsmaßnahmen in den Vordergrund. Ein stärkerer Fokus auf emissionsarme Heizsysteme ist erkennbar. Zum Beispiel wird ein Emissionsminderungs-Zuschlag für Feuerungsanlagen für feste Biomasse gewährt, die bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten.In der neuen BEG-Richtlinie sind nun explizit Wohneigentümergemeinschaften (WEGs) als antragsberechtigte Gruppen aufgeführt. Dies ermöglicht es mehr Eigentümern, von den Förderungen zu profitieren und energieeffiziente Maßnahmen umzusetzen. Die BEG 2024 führt mehrere Bonusprogramme ein, wie den iSFP-Bonus, Effizienz-Bonus, Klimageschwindigkeits-Bonus, Einkommens-Bonus und Emissionsminderungs-Zuschlag. Diese Boni bieten zusätzliche Anreize für spezifische Maßnahmen und Zielgruppen. Die Zusagefrist für Förderungen wird von 24 auf 36 Monate verlängert. Dies gibt Antragstellern mehr Flexibilität und Zeit für die Planung und Durchführung ihrer Sanierungsprojekte.

Hier ist eine detaillierte Übersicht der Fördersätze für Einzelmaßnahmen und Sanierungen gemäß der BEG 2024:

Fördersätze für Einzelmaßnahmen

  • Anlagentechnik (außer Heizung): 15%​​.
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: 15%​​.
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik): 30%​​.
  • Heizungsoptimierung: 15% für bestimmte Maßnahmen, 50% für Heizungsoptimierung​​.
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50%​​.

Zusätzliche Boni

  • iSFP-Bonus: Zusätzliche 5% bei Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans​​.
  • Effizienz-Bonus: Zusätzliche 5% für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird​​.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: 20% bis 31. Dezember 2028, danach stufenweise Reduzierung bis 8% ab 1. Januar 2035​​.
  • Einkommens-Bonus: 30% für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro​​.
  • Emissionsminderungs-Zuschlag: 2.500 Euro für Feuerungsanlagen für feste Biomasse, die bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten​​.

Fazit: Ihre Chance zur effizienten Sanierung mit der BEG 2024

Mit dem verstärkten Fokus auf Sanierungen und der Ausweitung der Förderempfänger eröffnen sich für Hausbesitzer neue, attraktive Möglichkeiten, ihre Immobilien zukunftssicher und umweltfreundlich zu gestalten. Die erhöhten Fördersätze und die Einführung vielfältiger Boni machen die Entscheidung für eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch lohnenswert.

Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um die Weichen für eine nachhaltige Zukunft zu stellen. Eine energetische Sanierung kann nicht nur Ihre Energiekosten deutlich reduzieren, sondern auch den Wert Ihrer Immobilie steigern und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Doch bei all den Möglichkeiten und Details der BEG 2024 kann es schnell unübersichtlich werden. Hier kommt unsere Expertise ins Spiel. Als erfahrene Energieberater stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihnen hier gerne zur Seite. Wir helfen Ihnen, die optimale Förderung für Ihr Sanierungsprojekt zu identifizieren und unterstützen Sie bei jedem Schritt – von der Antragstellung bis zur Umsetzung Ihrer Maßnahmen. Unsere maßgeschneiderten Beratungen stellen sicher, dass Sie das Maximum aus den neuen BEG-Richtlinien 2024 herausholen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um einen ersten Beratungstermin zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Weg zu einem energieeffizienteren und nachhaltigeren Zuhause zu begleiten!

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