Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen in 2015 für Bauherren, Hausbesitzer und Vermieter

Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen

Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen in 2015 für Bauherren, Hausbesitzer und Vermieter

Haus- und Wohneigentümer werden im Jahr 2015 mit einigen Neuerungen und neuen Gesetzen konfrontiert. Die meisten Veränderungen beziehen sich auf den Bereich Energie und sollen für mehr Energieeffizienz beim Hausbau und in bestehenden Immobilien sorgen. Im Fokus liegen dabei insbesondere die Heizungen und Dämmungen von Gebäuden. Besonders für ältere Gebäude werden die Regularien strenger. Neue Pflichten ergeben sich auch für Vermieter. Welche Veränderungen bringt das neue Jahr 2015 für den Hausbau, die Bauherren, Vermieter, Mieter und Verbraucher? Das haben wir für euch zusammengetragen.

Energetische Sanierungen: Austausch alter Heizungen und Dämmung bringt Steuervorteile

Gemäß der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 müssen Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, ab sofort Schritt für Schritt durch moderne Kesselanlagen ersetzt werden. Ausgeschlossen davon sind effizientere Brennwert- und Niedertemperaturkessel. Des Weiteren wird seitens des Gesetzgebers von Hausbesitzern gefordert, dass die oberste Geschossdecke eines Gebäudes bzw. das Dach zu dämmen sind, wenn die Räumlichkeiten darin nicht beheizt werden. Von diesen Regelungen sind jene Eigentümer befreit, die seit mindestens 01. Februar 2002 selbst im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus leben.

Die Dämmung von Häusern ist ein Hauptaspekt des von der Bundesregierung beschlossenen Klimaschutzpakets, welches 40% CO2 bis 2020 einsparen soll. Vor diesem Hintergrund sollen Hausbesitzer ab 2015 Steuervorteile für klimagerechte und energetische Sanierungen ihres Hauses erhalten. Bei dem Steueranreiz handelt es sich um eine Reduzierung der Steuerschuld in Höhe von mindestens 10% der Sanierungskosten über 10 Jahre hinweg. Genaueres wird von der Regierung  aktuell in Absprache mit den einzelnen Bundesländern vereinbart.

Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen in 2015 für Bauherren, Hausbesitzer und Vermieter picture ean50 GmbH

Energieeffizienz im Haushalt: Energielabel und Grenzwerte für Heizung und Öfen

Für mehr Klarheit in Sachen Energieeffizienz sollen vor allem neue Effizienzlabel sorgen. Diese zeigen mit Hilfe von Buchstabenklassen von A++ bis G die Energieeffizienz eines Gerätes an. Das EU-Energielabel ist seit diesem Jahr auch im Online-Handel Pflicht. Es muss ab sofort bei entsprechenden Geräten, wie etwa Klimageräten, Waschmaschinen oder auch Leuchten direkt neben dem Verkaufspreis genannt und darüber hinaus als digitales Bild gezeigt werden.

Kaminöfen unterliegen seit Januar 2015 ebenfalls strikteren Klimaschutzregeln bezüglich des Ausstoßes von Staub und Kohlenmonoxid. Hausbesitzer und Bauherren sollten daher beim Kauf eines neuen Kaminofens auf einen Nachweis gemäß Bundesimmissionsschutzverordnung achten. Weiterhin müssen auch ältere Öfen eventuell mit einem Staubfilter versehen werden. Nähere Infos dazu gibt es von den jeweiligen Herstellern oder vom Schornsteinfeger.

Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen in 2015 für Bauherren, Hausbesitzer und Vermieter picture ean50 GmbH

Energieausweis bei Mietwohnungen: Vermieter müssen Energieverbrauch in Inseraten anzeigen

Inserate für Wohnimmobilien müssen ab dem 1. April 2015 die Energieeffizienz der Immobilie beinhalten. Darin muss dann das Baujahr des Hauses, die Heizungsart, der Energiekennwert und die Art des Energieausweises mitgeteilt werden, wobei bestehende Ausweise ihre Gültigkeit für weitere 10 Jahre behalten. Ab Mai 2015 muss der Energieausweis jedem Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Ein Blower Door Test wird für Mietobjekte jeglicher Art also immer wichtiger.

Ausgestellte Energieausweise verfügen über eine Registrierungsnummer zur Identifikation bei den entsprechenden Behörden. Die einzelnen Bundesländer sind zu stichprobenartigen Kontrollen angewiesen, um Energieausweise auf ihre Korrektheit zu überprüfen. Insofern sollten sich Hausbesitzer und Vermieter dringend an diese Vorgaben halten, da sonst Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 € drohen. Ab dem 1. Mai 2015 werden Verstöße jener Art auch als Ordnungswidrigkeiten aufgenommen.

Energieblog
Passende Artikel

Danke, dass Sie diesen Beitrag gelesen haben. Wir haben für Sie noch weitere Artikel, die Ihnen ebenfalls gefallen könnten.

Kommentare
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Schreiben Sie uns doch, wie Ihnen der Artikel gefallen hat. Haben Sie noch weitere Fragen oder Anregungen? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert