Steigende Mietpreise trotz Mietpreisbremse

Mietpreis

Seit dem 1. Juni 2015 ist in Deutschland die Mietpreisbremse in Kraft getreten. Das „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten“ soll es den einzelnen Bundesländern ermöglichen, die Mieten in bestimmten Stadtgebieten zu deckeln, um unbeständige Mieterhöhungen zu verhindern. Bei Mieterwechseln etwa dürfen in den entsprechend festgelegten Gegenden die Preise nur noch zehn Prozent über der dort üblichen Vergleichsmiete liegen. Zugegeben, das klingt für viele Mieter nach guten Nachrichten. Doch auch Monate nach der Einführung der Reform zeigt sich nicht die gewünschte Wirkung und die Mietpreise steigen weiter.

Eine erste Bilanz: Auch 2015 steigende Mietpreise deutschlandweit

Berlin und Hamburg gelten zu den ersten Bundesländern, die für attraktive Stadtbezirke die Mietpreisbremse einführten. Es folgten hunderte weitere Städte, zuletzt planten auch Thüringen und Brandenburg den Preisdeckel. Doch die Angebotszahlen vieler Immobilien-Seiten zeigen deutlich, dass die Preise zwar anfangs kurz sanken, doch bis zum Jahresende 2015 um fast 1,6 Prozent anstiegen. Zudem beinhaltet das Gesetz drei Ausnahmen für umfassende Modernisierungen, Neubauten und bereits bestehende Miethöhen.

Steigende Mietpreise trotz Mietpreisbremse picture ean50 GmbH

Den Mietern fehlt teilweise der Überblick

Einer der Gründe für die weiteren Preissteigerungen ist wohl die Tatsache, dass sich nach wie vor viele Vermieter nicht an die Mietpreisbremse halten. So können doch immer wieder höhere Angebotspreise durchgesetzt werden. Des Weiteren prüfen nur wenige Mieter, ob geforderte Summen gerechtfertigt sind und scheuen unangenehme Fragen bezüglich des Mietpreises sowie Verhandlungen. Und nun einmal Hand aufs Herz, wer will schon zwischen all der Besichtigungs-Konkurrenz negativ auffallen?

Messbare Erfolge bleiben weiter aus

Leider ist es für Mieter bei der Wohnungssuche oft schwierig den Überblick zu bewahren. Durch häufig wechselnde Mietverhältnisse, fällt es kaum auf, ob der Vermieter nun wirklich eine deutliche Preissteigerung vorgenommen hat. Entsprechende Altverträge mit niedrigen Preisen werden also auch immer seltener. Da es keine verbindliche Strafe für Vermieter bei dem Nichteinhalten der Preisbremse gibt, sind Mieter auch bei dem Verdacht auf Preiserhöhungen eher machtlos. Zwar wird deutschlandweit theoretisch mitgezogen, doch messbare Erfolge bleiben bis heute aus.

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