FAQ - Häufige Fragen zur Energieberatung

Antworten auf Ihre Fragen

Es erreichen uns immer wieder Fragen, die sich ähneln - das ist verständlich, denn bei der Energieberatung werden viele Fachbegriffe verwendet. Daher haben wir nachfolgend einige der häufigsten Fragen und deren Antworten für Sie gesammelt.
  • Welcher Energieausweis ist Pflicht?
    Es gibt zwei grundsätzliche Unterscheidungen des Energieausweises:

    Grundsätzlich unterscheidet man einen Energieausweis als:

    • Energiebedarfsausweis

    • Energieverbrauchsausweis.


    Der Energiebedarfsausweis wird rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, technischen Gebäudedaten und Heizungsdaten unter standardisierten Rahmenbedingungen und Gebäudetyp ermittelt.

    Der Energieverbrauchsausweis wird maßgeblich von realen Verbräuchen der letzen drei Jahre beeinflusst.

    Welchen Energieausweis Sie benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab

    Wohngebäude, deren Bauantrag entweder ab dem 1. November 1977 gestellt wurde oder das Wohngebäude trotz Bauantragstellung vor dem 1. November 1977 das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt, haben Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.

    Falls diese Vorraussetzungen nicht gegeben sind, darf der Energieausweis-Aussteller für ein Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten nur einen Energiebedarfsausweis ausstellen. Bei bestimmten Modernisierungsmassnahmen oder im Falle eines Neubaus braucht man auch den Energiebedarfsausweis.
  • Ist ein Energieausweis bei Verkauf Pflicht?
    Beim Verkauf einer Immobilie ist der Energieausweis für fast jedes Gebäude Pflicht. Alle neu zu erstellenden Energieausweise müssen den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen.
  • Welche Förderungen bei Sanierung?
    Für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen können Sie entweder vom BAFA einen Zuschuss bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten von 60.000 Euro oder von der KfW einen Kredit bis 60.000 Euro inkl. Tilgungszuschuss bis zu 35 Prozent des Kredites erhalten - somit also 21.000 Euro maximal erstattet bekommen.
  • Wie lange geht die BEG Förderung?
    Die aktuelle Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) gilt bis zum 31. Dezember 2030.
  • Was kostet eine Energieberatung?
    Die EAN50 ist deutschlandweit im Einsatz und baut auf ein Festpreismodell. Es entstehen keine weiteren Kosten, wie z.B. bei der An- und Abfahrt. Schauen Sie auf unserer Seite Leistungen nach dem für Sie passenden Modell und Energieberatungs-Leistungen und dem jeweils dazugehörigen Festpreis.
  • Was passiert wenn man keinen Energieausweis hat?
    Laut des Gebäudeenergiegesetz braucht fast jeder Eigentümer einen rechtsgültigen Energieausweis, der seine Immobilie vermieten oder verkaufen will. Es droht sogar ein Bußgeld bis zu 10.000 € gegen diese Ordnungswidrigkeit. Das gleiche gilt für Immobilienmakler, die keine Angaben aus dem Energieausweis beim Inserat ihrer Immobilie angeben. Es sollte nicht nur darauf geachtet werden, dass der Energieausweis rechtzeitig übergeben wird, sondern dass alle Angaben korrekt berechnet wurden, er vollständig und nicht fehlerhaft ist.