Die KfW-Bankengruppe fördert nunmehr seit fast 70 Jahren die Nachhaltigkeit in Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Zum Förderkreis gehören auch energieeffiziente Gebäude wie das KfW-Effizienzhaus 70. Mit günstigen Zinsen bei der Kreditfinanzierung von neugebauten, energieeffizienten Häusern oder beim Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses werden Endverbraucher belohnt, die auf niedrigen Energieverbrauch und geringen CO2-Ausstoß setzen. Um diese günstigen Konditionen zu erhalten, stellt die KfW Anforderungen an den Bauablauf. Heute sind baubegleitende Sachverständige für die energetische Fachplanung nicht nur für KfW-Effizienzhäuser der Niveaus 40 und 55 Voraussetzung, sondern seit dem 1. Juni 2014 auch für alle Neubauten der Kategorie Effizienzhaus 70 verpflichtend. Wir zeigen die Anforderungen der KfW an die Bauherren und die Sachverständigen im Zuge eines Projekts mit KfW-Förderung.
Was bedeutet KfW-Effizienzhaus?
Um die Umwelt zu schonen und gleichzeitig wertvolle Ressourcen zu sparen, fordert die Regierung durch die Energieeinsparverordnung EnEV ein gewisses Maß an Energieeffizienz für alle Gebäude ein. Darin enthalten sind Obergrenzen für den jährlichen Primärenergiebedarf eines Neubaus. Bei einem KfW-Effizienzhaus 70 beträgt der Jahres-Primärenergiebedarf nur 70% der Obergrenze aus der EnEV. Bei den KfW-Effizienzhäusern 40 und 55 sogar nur 40% bzw. 55%.
Auch der Transmissionswärmeverlust, also der Verlust von Wärme eines Gebäudes an die Umgebung, ist von der EnEV nach oben beschränkt. Ein KfW Effizienzhaus 70 hat einen Transmissionswärmeverlust von nur 85% der Obergrenze der EnEV, bei KfW 40 und 55 sind es gar nur 55% bzw. 70%. Neubauten, die die Anforderungen der KfW einhalten, bekommen Kredite für den Hausbau zu günstigen Konditionen, auch energetische Sanierungen von Bestandsbauten werden gefördert. Alle Anforderungen sind im KfW Programm 153 zu finden.
Baubegleitung und Blower Door Test bei KfW-Effizienzhäusern
Um die Förderung der KfW beanspruchen zu können, müssen Bauherren das gesamte Projekt von einem Sachverständigen für energetische Fachplanung begleiten lassen. Die Sachverständigen sorgen mit einer speziellen Detailplanung dafür, dass bei der Erfüllung der entsprechenden Anforderungen keine unangenehmen Überraschungen auftreten. Am Ende des Baus bestätigen sie die Erfüllung der KfW-Konditionen.
Im Rahmen der Kontrolle des Lüftungskonzepts sollte es auch zu einer Luftdichtheitsmessung mittels Blower Door Test kommen. Ein Blower Door Test ist zum einen wichtig, um die Erfüllung der Bedingungen an KfW-Effizienzhäuser 40, 55 und 70 zu kontrollieren, zum anderen schreibt die EnEV in §6 eine dauerhaft luftdichte Gebäudehülle vor.
Für alle Bauherren bieten wir Lösungsvorschläge für Luftdichtheitsmessungen mittels Blower Door Messung – speziell auch für die Hersteller von Fertighäusern unter den Vorgaben von KfW-Effizienzhäuser 40, 55 und 70 zur baubegleitenden Betreuung. Mit unserer gewohnten Zuverlässigkeit und der bundesweiten Verfügbarkeit unterstützen wir euch beim Erhalt der KfW-Förderung.