Sie erleichtern uns das Leben tagtäglich: unsere Haushaltsgeräte. Egal ob Wasch- oder Spülmaschine. In einer halben Stunde bis Stunde können sie uns bereits eine Menge Arbeit abnehmen. Aber hier gilt eine besondere Vorsicht! Neben Wasserrohrbrüchen sind diese beiden Alltagshelfer die häufigste Ursache für Wasserschäden im Haushalt. Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft entsteht durch Wasserschäden jährlich ein Schaden von rund 1,7 Milliarden Euro. Gibt es Möglichkeiten eine solche Problematik vorzubeugen? Und wie leistet man als Mieter oder Hausbesitzer am besten Soforthilfe?
Ersthilfe beim Wasserschaden – Was ist zu tun?
2011 gab es pro Tag 3500 Wasserschäden in Deutschland. Eine erschreckend große Zahl. Besonders in den ersten Minuten kann richtiges Handeln größere Schäden in der Wohnung oder dem Haus vermeiden. Die Leckage muss schnellstmöglich geortet und verschlossen werden, damit nicht noch mehr Wasser entweichen kann. Bei einem Wasserrohrbruch ist die Leckage nicht immer mit dem bloßen Auge erkennbar und es kann schwierig werden sie zu orten. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, die wir in unseren Leistungen vorstellen.
Als Hilfestellung bei einem Wasserschaden kann eine Checkliste wie diese hilfreich sein:
- Gefahrenquellen lokalisieren und meiden- Betroffene Stromanschlüsse und Elektrogeräte müssen, wenn möglich sofort vom Stromnetz abgetrennt werden. Eure Gesundheit steht aber in jedem Fall an erster Stelle!
- Wasserzufuhr abstellen- Ist ein Wasserrohrbruch der Auslöser für die Leckage, muss der Hauptwasserhahn, bzw. die versorgende Leitung zugedreht werden.
- Hilfe rufen- Kontaktieren sie schnellstmöglich einen Fachmann. Er kann ihnen helfen erste Maßnahmen wie Abpumpungen und eine Not-Reparatur durchzuführen. Hier gilt absolute Vorsicht! Lieber nicht allein an das Problem wagen.
- Sicherung des Inventars- Auch hier gilt absolute Vorsicht! Wenn es möglich ist, kann damit begonnen werden das Inventar bestmöglich vor den Wassermassen zu schützen.
- Dokumentation des Schadens- Das ist nicht nur wichtig für die spätere Schadensabwicklung, sondern vor allem für den Kontakt mit der Versicherung. Mit dem entsprechenden Bildmaterial ist es einfacher den Schaden richtig zu bewerten.
Wenn all diese Schritte ausgeführt wurden und der grobe Schaden beseitigt ist, kann eigentlich nur noch eine Sache passieren: Schimmel. Hier gilt es den Schimmelpilz unberührt zu lassen. Keinesfalls sollte man versuchen ihn mit Hilfe der Wischtechnik zu entfernen oder angrenzende Bauteile zu lösen. Hier muss ein Fachmann ans Werk!
Wasser kann die Bausubstanz eines Gebäudes schlimmstmöglich angreifen. Ähnlich gefährlich ist nur Feuer. Voraussetzung dafür, dass das sich Wände, Böden und Decke von einem Wasserschaden wieder erholen, ist ein hundertprozentig durchgetrocknetes Gebäude. Auch hierfür gibt es verschiedene Methoden. Wie getrocknet wird, hängt vor allem davon ab wo sich der Wasserschaden befindet.
Gründe für Wasserschäden – Wie kann der Ernstfall vermieden werden?
Einer der häufigsten Gründe für Wasserschäden sind mangelhaft durchgeführte Reparaturen an Wasch- und Spülmaschine. Diese sollten grundsätzlich von einem Fachmann ausgeführt werden, der Ahnung von der Materie hat. Letztendlich sind die verursachten Kosten durch einen Wasserschaden wesentlich höher als die Rechnung des Handwerkers. Außerdem kann man durch das Herumbasteln an Wasch- oder Spülmaschine seinen Versicherungsschutz verlieren.
Wasserschäden und die Versicherung – Wer zahlt? Wer hilft?
Grundsätzlich gilt: Keine Panik. In den meisten Fällen zahlt die Versicherung. Entsteht der Schaden allerdings durch eine Wasch- oder Spülmaschine, ist oft Unachtsamkeit der Grund für den Unfall. Man sollte niemals das Haus bzw. die Wohnung verlassen während eines der beiden Geräte läuft. Ansonsten riskiert man den Schutz der Hausratversicherung. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass der Hahn für Leitungswasser Zuleitungen an Spül- und Waschmaschine nicht offen ist, solange die Geräte nicht genutzt werden. Das erhöht das Risiko eines möglichen Wasserschadens. Die private Haftpflichtversicherung haftet grundsätzlich für Sach- und Personenschäden. Das wird besonders interessant, wenn Nachbarwohnungen ebenfalls beschädigt wurden.