Im Rahmen der Wohnraumoffensive 2018 wurde von der Großen Koalition das Baukindergeld (KfW 424) eingeführt und konnte bis Ende 2022 beantragt werden. Nun ist seit dem 1. Juni 2023 die neue KfW Förderung „Wohneigentum für Familien (WEF)“ erhältlich. Insgesamt werden jährlich 350 Millionen Euro für die neue Wohneigentumsförderung von Bundesbauministerin Klara Geywitz in Form von günstigen KfW-Krediten bereitgestellt. Erfahren Sie hier alle Details zur Förderung, Tipps zur Finanzierung mit dem Baukindergeld-Nachfolger und was Sie bei der Beantragung beachten müssen.

 

Welche Unterschiede gibt es in der neuen Förderung für Familien (WEF) zum Baukindergeld?

Ursprünglich lag die Einkommensgrenze beim Baukindergeld höher und das zu versteuernde Jahreseinkommen durfte nicht mehr als 75.000 € betragen.
Für jedes Kind erhöhte sich die Grenze um 15.000 €. Somit lagen die Grenzen hier höher als bei der aktuellen Förderung:
Die Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ liegen bei:  
  • 1 oder 2 Kinder: maximaler Kreditbetrag 140.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: maximaler Kreditbetrag 165.000 Euro
  • ab 5 Kinder: maximaler Kreditbetrag 190.000 Euro

Die Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ liegen bei:  
  • 1 oder 2 Kinder: bis zu 190.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: bis zu 215.000 Euro
  • ab 5 Kinder: bis zu 240.000 Euro
Der wesentliche Unterschied besteht aber in der Form der Förderung. Das Baukindergeld wird in Form eines Zuschusses in Höhe von 1.200 € pro Kind ausgezahlt in einem Zeitraum von bis zu 10 Jahren. Beim neuen Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ werden attraktive Kredite bereitgestellt, mit einer Zinsbindung über 10 Jahre. Die Kreditzinsen variieren ab 0,01 % effektivem Jahreszins und liegen ca. 3 Prozentpunkte unter dem aktuellen Marktniveau.   Beispielsweise sind hier in der Finanzierung für eine Familie mit zwei Kindern insgesamt Ersparnisse von über 40.000 Euro möglich!
Unser Tipp: Geben Sie bei Ihrer Bank den Förderkredit als Eigenkapital für den übrigen Baukredit an! Dies hat den Vorteil, dass Sie bessere Konditionen von Ihrer Bank erhalten und sich Zinskosten einsparen.  

Was sind die Bedingungen für die Wohneigentumsförderung für Familien?

Grundsätzlich können alle Privatpersonen die Förderung beantragen,

  • die ein klimafreundliches Wohngebäude neu bauen oder erstmalig erwerben und noch kein Baukindergeld des Bundes (KfW-Zuschussprogramm 424) in Anspruch genommen haben.
  • die bei Antragstellung über kein Wohneigentum verfügen (gilt auch für die im Haushalt lebenden Ehe- und Lebenspartner).
  • die den geförderten Neubau (mind. 50 Prozent Miteigentumsquote) selbst zu Wohnzwecken nutzen wollen.
  • bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 60.000 Euro bei einem Kind zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet.

Keine Förderung gibt es für:

  • Antragstellende oder künftig im Haus lebende Personen, die bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld (424) erhalten haben.
  • den Kauf eines Grundstücks.
  • Neubau oder Kauf von Ferienhäusern und -Wohnungen
  • Personen, die bereits ein Wohngebäude oder einen Anteil an einem Wohngebäude in Deutschland besitzen.
  • Umschuldungen bestehender Kredite.
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben.
  • den Kauf von Bestandsimmobilien

Was muss bei der Antragstellung für die Förderung des
KfW-Programms WEF 
300 beachtet werden?

1. Wichtig ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten, der bestätigen kann, dass alle
Voraussetzungen für das LCA erfüllt werden oder bei der QNG- Zertifizierung das Bauprojekt begleitet.
Im Detail bedeutet dies, dass das Gebäude mindestens den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 erfüllen muss oder darüber hinaus abschließend ein Nachhaltigkeitszertifikat von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorweisen. Der Energieberater erstellt für Sie die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) für den Förderantrag aus

2. Für die Bestimmung des Einkommens ist der Durchschnitt der Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres entscheidend und die jeweiligen Dokumente müssen vorliegen. Für einen Antrag für das Jahr 2023 müssen zu Beispiel die Einkommensbescheide aus 2021 und 2020 bereitgestellt werden. Hinweis: Bei Beantragung der Förderung kann das Einkommen somit höher sein!

3. Außerdem werden die Geburtsurkunden benötigt, um festzustellen, dass die Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in dem Haushalt der Antragstellenden leben.

4. Durch den Grundbuchauszug wird sichergestellt, dass die antragstellenden Familien mindestens 50 Prozent Eigentümer sind und die Meldebestätigung zeigt das Datum des Einzugs und die Selbstnutzung der Immobilie.

5. Die förderfähigen Kosten: Für eine Wohneinheit können Sie Bauwerkskosten (Brutto) inklusive der technischen Anlagen fördern lassen, die Kosten für die Fachplanung, Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifizierung und auch die Materialkosten für Eigenleistungen berücksichtigen.

 

Wann kann ich den Nachfolger für das Baukindergeld 2023 beantragen?

Wichtig für den Antrag der Förderung ist, dass noch keine Lieferungs- oder Leistungsvertrags abgeschlossen werden oder beim Ersterwerb der Kaufvertrag noch nicht besiegelt ist. Alternativ kann der Kredit bis spätestens zum Beginn der Bauarbeiten vor Ort beantragt werden, wenn vor Abschluss der oben genannten Verträge ein dokumentiertes Beratungsgespräch stattgefunden hat. Außerdem darf bisher noch keine der folgenden Förderungen gleichzeitig beansprucht worden sein:
BEG – 261, 461, KFN – 297/298, 299, 498, 499.

 

Ist eine Kombination mit anderen Förderungen möglich?

Ja, es ist eine Kombination mit dem KfW Wohneigentumsprogramm (124) möglich.
Wichtig ist hierbei, dass die Gesamtförderung nicht die Summe mit den förderfähigen Kosten übersteigt. Hingegen ist eine Kombination mit den KfW Programmen 261 und 461 oder dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) nicht machbar. Bei der Überschreitung der Einkommensgrenze könnt ihr hier ebenfalls zinsgünstige Kredite erhalten.

 

Fazit: Ein Kredit statt Zuschuss in der neuen Förderung mag auf den ersten Blick etwas enttäuschend klingen. Ab einer Familie mit zwei Kindern lohnen sich jedoch die Einsparungen der zinsgünstigen Kredite gegenüber dem ursprünglichen
Baukindergeld mehr. Die niedrige Einkommensgrenze kann ebenfalls umgangen werden, da bei Beantragung der Förderung das Einkommen höher sein darf. Dies wird sicherlich auf viele Familien zutreffen, die in den letzten beiden Jahren Elternzeit
waren, und jetzt wieder in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten. Können Sie also alle
Bedingungen erfüllen, ist neue KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ eine gute Alternative zur aktuellen KFN Förderung mit höheren Kredithöchstbeträgen.
Lassen Sie sich hier gerne in einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch umfassend von unseren Energie-Effizienz-Experten beraten.