Was sich ab Mai 2026 ändert
Zum Mai 2026 treten wichtige gesetzliche Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, die sich direkt auf die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen auswirken. Sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude gelten neue Pflichtangaben, strengere Anforderungen an die Datenerhebung und eine engere Verzahnung mit Förderprogrammen wie KfW, BAFA und QNG.
Der Energieausweis wird damit zu einem noch wichtigeren Instrument – nicht nur für den Nachweis der Energieeffizienz, sondern auch für die Förderfähigkeit und die strategische Planung von Neubau- und Sanierungsvorhaben.
Was ist ein Energieausweis und wann wird er benötigt?
Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Er gibt an, wie viel Energie ein Gebäude unter standardisierten Bedingungen benötigt oder verbraucht und liefert zentrale Kennwerte wie den End- und Primärenergiebedarf sowie den Treibhausgasausstoß.
Er ist gesetzlich vorgeschrieben bei:
- Neubau
- Verkauf eines Gebäudes
- Vermietung
- umfassender Sanierung
Man unterscheidet zwischen:
- Bedarfsausweis: Basierend auf baulichen und technischen Daten (Dämmstandard, Heiztechnik etc.) und unabhängig vom Nutzerverhalten
- Verbrauchsausweis: Beruht auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei Jahre und ist daher abhängig vom Nutzerverhalten
Welcher Ausweis zulässig ist, hängt unter anderem vom Baujahr, der Gebäudegröße und der Nutzungsart ab.
GEG-Novelle Mai 2026: Neue Anforderungen an Energieausweise
Mit der aktuellen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, die im Mai 2026 in Kraft tritt, verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Aussagekraft und Vergleichbarkeit von Energieausweisen deutlich zu verbessern. Die Änderungen betreffen sowohl die Inhalte als auch die Form der Ausstellung und die Einbindung in Förderprogramme.
Die wichtigsten Ziele der Reform:
- Mehr Transparenz bei Energiekennwerten
- Einheitlichere Darstellung der CO₂-Emissionen
- Höhere Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Aussteller
- Bessere Integration in Fördermittelprozesse
- Orientierung an Nachhaltigkeitszielen (z. B. QNG)
Was ändert sich konkret ab Mai 2026?
1. Erweiterte Pflichtangaben
Zukünftig müssen Energieausweise u. a. folgende Angaben enthalten:
- Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Nutzfläche
- Aufschlüsselung des Primärenergiebedarfs nach Energieträgern
- Empfehlungen für energetische Modernisierungen (als Pflichtangabe)
- Hinweise zur Nachhaltigkeit (z. B. regenerative Energienutzung)
2. Strengere Anforderungen an die Datenerhebung
Die Ausstellung darf nur noch durch zertifizierte Energieeffizienz-Experten erfolgen, die in der offiziellen Liste des Bundes eingetragen sind. Die Datenerhebung muss künftig durch eine Vor-Ort-Begehung erfolgen. Reine Desktop-Erfassungen ohne Ortskenntnis sind nicht mehr zulässig.
Optionale, aber förderrelevante Bestandteile wie Luftdichtheitsmessungen (Blower Door Tests) oder Gebäudethermografie können zur Qualitätssicherung herangezogen werden – insbesondere im Rahmen von Förderprogrammen oder QNG-Zertifizierungen.
3. Verknüpfung mit Förderprogrammen
Die neuen Energieausweise werden verbindlich mit staatlichen Förderungen verknüpft. Wer Fördermittel beantragen möchte, etwa im Rahmen der BEG, benötigt einen aktuellen, regelkonformen Energieausweis. Für Programme wie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) sind zusätzliche Nachweise erforderlich zum Beispiel zur Schadstoffvermeidung oder CO₂-Bilanz.
Wer ist von den Änderungen betroffen?
Ein neuer Energieausweis ist verpflichtend für:
- Bauherren und Bauträger beim Neubau von Wohn- oder Nichtwohngebäuden
- Eigentümer, wenn ein Gebäude verkauft oder neu vermietet wird
- Gebäudeeigentümer, die umfassende energetische Sanierungen durchführen
- Planer und Energieberater, wenn Förderanträge oder Nachhaltigkeitszertifizierungen eingereicht werden
Bestandsschutz:
Energieausweise, die vor dem Mai 2026 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit für maximal 10 Jahre, sofern keine relevanten Änderungen am Gebäude vorgenommen werden. Bei größeren Umbauten oder Sanierungen ist jedoch bereits vor Ablauf ein neuer Ausweis erforderlich.
Wie läuft die Ausstellung eines Energieausweises 2026 in der Praxis ab?
Die Erstellung eines Energieausweises unter den neuen gesetzlichen Vorgaben umfasst folgende Schritte:
- Erfassung der Gebäudedaten: Baujahr, Gebäudehülle, Fenster, Anlagentechnik, Nutzung
- Berechnung des Energiebedarfs nach aktuellen GEG-Anforderungen
- Bewertung nach Effizienzkennwerten inkl. CO₂-Emissionen
- Pflichtangaben zu Modernisierungsempfehlungen (z. B. Dämmung, Heizungstausch)
- Erstellung des bedarfsgerechten Energieausweises
- Optional: Blower Door Test zur Luftdichtheit (empfohlen bei KfW-/BEG-Förderung)
- Optional: Raumluftmessungen, z. B. bei QNG-Zertifizierung (VOC, Formaldehyd)
Hinweis: Blower Door Tests und Raumluftmessungen sind nicht verpflichtend für alle Energieausweise, aber oft Voraussetzung für Förderprogramme oder Zertifizierungen.
Energieberatung als Grundlage für rechtssichere Energieausweise
Eine qualifizierte Energieberatung ist ab 2026 wichtiger denn je. Sie stellt sicher, dass der Energieausweis:
- nach aktueller Gesetzeslage korrekt ausgestellt
- vollständig dokumentiert und
- für Förderprogramme verwendbar ist.
Darüber hinaus hilft die Beratung dabei, Modernisierungspotenziale zu erkennen und Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen. Nur Energieberater, die in der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste geführt sind, dürfen rechtsverbindliche Energieausweise im Rahmen geförderter Maßnahmen ausstellen.
Fördermittel und Energieausweis: Worauf es jetzt ankommt
Ab 2026 ist der Energieausweis in vielen Förderprogrammen ein Pflichtbestandteil der Antragsunterlagen. Achten Sie daher auf folgende Punkte:
- Fördermittel von KfW oder BAFA (z. B. im Rahmen der BEG) werden nur bei Vorlage eines aktuellen Energieausweises nach neuem GEG-Standard gewährt.
- Für Effizienzhaus-Förderungen ist meist ein zusätzlicher Blower Door Test erforderlich.
- Bei Gebäuden mit QNG-Zertifizierung müssen CO₂-Werte, Materialkreisläufe und Raumluftqualitäten dokumentiert sein – aufbauend auf einem qualifizierten Energieausweis.
- Alle Nachweise müssen von zugelassenen Fachplanern oder Energieeffizienz-Experten stammen.
Tipps für Bauherren, Eigentümer und Planer
Beauftragen Sie ausschließlich zertifizierte Energieeffizienz-Experten, die mit den neuen GEG-Vorgaben vertraut sind.
- Überprüfen Sie frühzeitig, ob ein neuer Energieausweis benötigt wird – insbesondere bei geplanter Sanierung oder Verkauf.
- Planen Sie den Energieausweis aktiv in Ihre Projektabläufe ein, vor allem, wenn Fördermittel beantragt werden sollen.
- Berücksichtigen Sie zusätzliche Nachweise wie Luftdichtheit oder Raumluftqualität, wenn eine Förderung oder QNG-Zertifizierung angestrebt wird.
- Nutzen Sie die Energieberatung als strategisches Werkzeug, um nicht nur gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern echte Einsparungen zu erzielen.
Fazit: Jetzt handeln und Vorteile sichern
Mit der Einführung der neuen Energieausweise im Mai 2026 wird das Thema Energieeffizienz rechtlich, finanziell und planerisch noch relevanter. Wer jetzt handelt, sichert sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch den Zugang zu wichtigen Fördermitteln und die Grundlage für nachhaltiges Bauen und Sanieren.
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