Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderrichtlinien für die BEG Wohngebäude (BEG WG) und die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM). Sie ersetzen die bisherigen Richtlinien für neue Anträge. Für Förderanträge, die vor dem 21. Juli 2026 eingereicht wurden, gilt weiterhin die jeweils alte Fassung.

Zuerst finden Sie den sachlichen Überblick aller relevanten Änderungen. Danach folgt unsere fachliche Einschätzung: was wir begrüßen, was wir kritisch sehen und was das konkret für Ihre Planung bedeutet.

Was ändert sich bei der BEG-Förderung 2026?

Effizienzhaus-Sanierung: 65 % erneuerbare Wärme werden Grundvoraussetzung (BEG WG)

In der neuen BEG WG werden nur noch Effizienzhäuser mit EE- oder NH-Klasse gefördert. Die bisherigen Effizienzhausstufen ohne Klasse entfallen vollständig. Jede geförderte Sanierung muss künftig mindestens 65 % des Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme decken.

Die Tilgungszuschüsse haben sich gegenüber der alten Richtlinie erheblich reduziert:

Effizienzhaus-StufeTilgungszuschuss EE (ab 21.07.2026)Kommunaler Zuschuss EE
EH Denkmal5 %10 %
EH 850 %10 %
EH 700 %15 %
EH 555 %20 %
EH 4010 %25 %

Zum Vergleich: In der alten Richtlinie lag der Tilgungszuschuss bei einer EE-Klasse je nach Stufe zwischen 10 % und 25 %. Die förderfähigen Ausgaben betragen grundsätzlich bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.

Zusätzliche Boni, die kumulierbar sind:

  • NH-Klasse: zusätzlich 5 Prozentpunkte. Künftig soll die Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz (LCA) im Mittelpunkt stehen. Bis zur Einführung der neuen LCA-Anforderung gilt QNG-PLUS als Übergangslösung.
  • WPB-Bonus: zusätzlich 10 Prozentpunkte bei Sanierung auf EH 40, 55 oder 70.
  • Serielle Sanierung: zusätzlich 15 Prozentpunkte bei EH 40/55 und 5 Prozentpunkte bei EH 70.

Heizungen in der BEG WG: neue Alters-, Herkunfts- und Netzregeln

Ab Q1 2027 gilt: Wird das Gebäude bereits durch eine förderfähige Heizungsanlage versorgt, die seit dem 1. Januar 2008 in Betrieb ist, werden eine neue Heizung oder ein neuer Netzanschluss grundsätzlich nicht mitgefördert. Der Ersatz fossiler Wärmeerzeuger in bivalenten Systemen bleibt ausgenommen.

Ab Q1 2027 sind die Kosten einer neu eingebauten Wärmepumpe im Effizienzhausvorhaben nur noch förderfähig, wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der Europäischen Union hat.

In Gebieten mit konkreter kommunaler Anschlussentscheidung an ein Wärmenetz kann die Förderung einer Einzelheizung ausgeschlossen sein.

Was bei den technischen Anforderungen wirklich neu ist

  • Ab 1. Juli 2027 müssen Wärmepumpen eine digitale Schnittstelle nach dem EU Code of Conduct for Energy Smart Appliances besitzen. EEBUS ist ein zulässiges Beispiel, aber nicht das einzige vorgeschriebene Format.
  • Nach Inbetriebnahme ist ein intelligentes Messsystem (iMSys) zu bestellen, sofern noch keines vorhanden ist.
  • Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist in der EE-Klasse nur noch für EH 40 verpflichtend. In der NH-Klasse gilt sie für alle Nutzungseinheiten.
  • Die Staubgrenzwerte für Biomasseanlagen werden gestuft: bis 30. September 2027 gelten 10 bzw. 15 mg/m³ je Anlagentyp, ab 1. Oktober 2027 gilt einheitlich 2,5 mg/m³.

Heizungsförderung und Einzelmaßnahmen: Neue Boni, sinkende Höchstgrenzen (BEG EM)

Heizungsobergrenze sinkt schrittweise

Für die erste Wohneinheit sind zunächst 28.000 Euro förderfähig. Ab Februar 2027 sinkt dieser Betrag alle sechs Monate um 750 Euro bis auf 22.000 Euro ab August 2030. Für die zweite bis sechste Wohneinheit bleiben 15.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit 8.000 Euro ansetzbar.

Wichtig ab Q1 2027: Beim Ersatz einer Heizungsanlage, die vor dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommen wurde, werden pauschal nur 25 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt.

Neue Bonusstruktur bei Heizungen

BausteinNeue Regelung
Grundförderung30 % für förderfähige Heizungen; Wärmepumpen ab Q1 2027 nur noch 15 % Grundförderung
Wertschöpfungs-BonusAb Q1 2027: +15 Prozentpunkte für Wärmepumpen mit EU-Ursprung
Wärmepumpen-Effizienz-BonusDer bisherige Bonus von 5 Prozentpunkten entfällt
Klimageschwindigkeits-Bonus16 % bis 31.01.2027; 12 % bis 31.07.2027; 8 % bis 31.01.2028; 4 % bis 31.07.2028; danach entfällt er
Einkommens-Bonus40 % bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro, 10 % bis 50.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen
FamilienzuschlagBei mindestens einem minderjährigen Kind wird das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert
Maximale Förderquote80 % bei niedrigem Einkommen, ansonsten 70 %

Gebäudehülle und iSFP: neue Staffel, neue Bonuslogik

WohneinheitOhne iSFPMit iSFP
1. WE30.000 Euro60.000 Euro
2. bis 6. WE15.000 Euro je WE30.000 Euro je WE
Ab 7. WE8.000 Euro je WE15.000 Euro je WE

Der iSFP-Bonus funktioniert dabei anders als vielfach angenommen: Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gelten nur auf den Anteil der förderfähigen Ausgaben oberhalb der regulären Höchstgrenze ohne iSFP. Das Mindestinvestitionsvolumen für den iSFP-Bonus beträgt 30.000 Euro brutto. Die Grundförderung von 15 % gilt weiterhin auf die gesamten förderfähigen Ausgaben.

Beispiel: Bei 60.000 Euro förderfähigen Kosten an der ersten Wohneinheit entstehen 9.000 Euro Grundförderung (15 % auf 60.000 Euro). Der iSFP-Bonus von 5 % wird nur auf die zusätzlichen 30.000 Euro angewandt und beträgt 1.500 Euro. Gesamtförderung: 10.500 Euro.

Neuer WPB-Bonus für Dämmmaßnahmen

Ab Q1 2027 können Dämmmaßnahmen an Worst Performing Buildings einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten erhalten. Voraussetzung ist ein geförderter iSFP. Der Bonus ist auf höchstens drei Anträge begrenzt.

Weitere Änderungen bei Einzelmaßnahmen

  • Die Förderung energieeffizienter Innenbeleuchtung in Nichtwohngebäuden entfällt.
  • Die Förderung der Miete provisorischer Heiztechnik nach Heizungsdefekt entfällt.
  • Strahlungsheizungen in Nichtwohngebäuden mit mehr als 4 m Raumhöhe werden als neuer Tatbestand aufgenommen.
  • Die Förderung von Fachplanung und Baubegleitung wird auf Gebäudehülle, Anlagentechnik, Gebäudenetze und Heizungsoptimierung begrenzt.
  • Der frühere pauschale Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für Biomasseheizungen entfällt.

Ergänzungskredit: weiterhin verfügbar

Neben dem Zuschuss kann weiterhin ein zinsgünstiger Ergänzungskredit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit beantragt werden. Selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil. Diese Option bestand bereits nach der BEG EM 2023 und ist keine Neuerung der Reform 2026.

Fachliche Einschätzung zur BEG-Reform 2026

Was wir begrüßen

Die stärkere soziale Staffelung durch den Einkommens-Bonus ist grundsätzlich richtig. Haushalte mit niedrigem Einkommen konnten bisher oft nicht sanieren, weil sie den Eigenanteil nicht stemmen konnten. Wer bis zu 40 Prozentpunkte zusätzlich bekommt, hat nun eine reale Chance auf Förderung, die vorher nur auf dem Papier existierte.

Den Familienzuschlag begrüßen wir. Er ist ein sinnvoller erster Schritt, um Familien mit Kindern gezielt zu entlasten.

Die Bündelung von WPB-Bonus, SerSan-Bonus und NH-Klasse als kumulierbare Bausteine ist für ambitionierte Sanierungen eine sinnvolle Weiterentwicklung.

Was wir kritisch sehen

Die erhebliche Kürzung der Tilgungszuschüsse bei der BEG WG trifft Sanierer hart. Wer bisher mit 15 bis 25 % Tilgungszuschuss geplant hat, muss seine Wirtschaftlichkeitsberechnung grundlegend überarbeiten. Besonders EH 70 und EH 85 verlieren fast vollständig ihren Tilgungszuschuss für Privatpersonen.

Die neue iSFP-Bonuslogik wird in der Praxis häufig falsch berechnet. Wer pauschal mit 20 % Förderung rechnet, liegt falsch. Der Bonus greift nur auf den Anteil oberhalb der Regelgrenze. Das muss kostenanteilig berechnet werden und erfordert fachliche Begleitung.

Die zunehmende Komplexität des Gesamtsystems bereitet uns Sorgen. Wer alle Boni ausschöpfen möchte, muss Einkommen nachweisen, Heizungsherkunft belegen, iMSys bestellen, EU-Ursprung dokumentieren und Wärmenetzgebote prüfen. Für Laien ist das kaum alleine zu navigieren. Die Förderung wird dadurch ausgerechnet für die Zielgruppen schwerer zugänglich, die sie am nötigsten brauchen.

Die degressiven Höchstgrenzen bei Heizungsanlagen schaffen Druck, der nicht immer im richtigen Moment wirkt. Eigentümer, die aus finanziellen oder baulichen Gründen nicht sofort handeln können, verlieren mit jedem Halbjahr Spielraum.

Unsere Empfehlung

Wer in den nächsten Jahren sanieren möchte, sollte jetzt einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Er öffnet die meisten Boni, erhöht die Förderhöchstgrenzen und schafft Planungssicherheit. Wer eine alte Öl- oder Gasheizung hat, sollte den Klimageschwindigkeits-Bonus nicht verpassen: 16 Prozentpunkte extra, aber nur noch bis Ende Januar 2027.

Für eine belastbare Förderberechnung reicht eine Bonusübersicht nicht aus. Entscheidend sind Maßnahme, Gebäudegröße, Anlagenalter, Einkommen, Zeitpunkt und Herkunft der Wärmepumpe.

Energieberatung für Ihre Sanierung und Heizungsförderung

Als zugelassene Energieeffizienz-Experten kennen wir die BEG in allen Facetten. Wir erstellen individuelle Sanierungsfahrpläne, begleiten Förderanträge und stellen BzA und BnD korrekt und fristgerecht aus.

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