Die Bundesregierung hat erste Eckpunkte zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes vorgestellt. Künftig soll das Gesetz als Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) weitergeführt werden. Im Mittelpunkt stehen neue Regelungen für den Heizungstausch und entspannt somit das bekannte Heizungsgesetz,

Viele Eigentümer fragen sich nun:
Kommt die Rolle rückwärts? Wird alles wieder einfacher? Und lohnt es sich, mit Entscheidungen zu warten?

Hier die sachliche Einordnung.

Ist die Reform sicher?

Aktuell handelt es sich um politische Eckpunkte. Das Gesetz selbst ist noch nicht beschlossen.

Geplanter Ablauf:

  • Gesetzentwurf im Frühjahr 2026
  • parlamentarisches Verfahren
  • Inkrafttreten voraussichtlich vor dem 1. Juli 2026

Bis dahin gilt uneingeschränkt das aktuelle GEG.

Wichtig: Eckpunkte sind noch kein Recht. Im Gesetzgebungsverfahren können sich Inhalte verändern.

Was soll sich beim neuen Heizungsgesetz 2026 ändern?

Wegfall der 65-Prozent-Regel

Die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, soll entfallen.

Gas- und Ölheizungen sollen wieder grundsätzlich zulässig sein – unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung.

Beimischungspflicht ab 2029

Ab 2029 sollen neu eingebaute fossile Heizungen schrittweise mit einem steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe betrieben werden.
Start: 10 Prozent.
Weitere Schritte sollen folgen.

Betriebsverbot alter Kessel

Das bisherige Verbot für sehr alte Konstanttemperaturkessel soll gestrichen werden. Praktisch betrifft das nur noch wenige Anlagen.

Bedeutet das echte Entlastung?

Formal: ja.
Wirtschaftlich: differenziert.

Auch mit einer Reform bleiben folgende Faktoren bestehen:

  • steigender CO₂-Preis
  • steigende Netzentgelte im Gasbereich
  • höhere Kosten für Biomethan oder synthetische Gase
  • EU-Gebäuderichtlinie
  • Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Zielen

Eine neue fossile Heizung ist rechtlich möglich, aber langfristig mit Preisrisiken verbunden.

Was heißt das für Altbauten?

Für viele Bestandsgebäude geht es nicht um Ideologie, sondern um Machbarkeit.

Wichtig bleibt:

  • Gebäudezustand
  • energetische Qualität
  • Anschluss an Wärmenetze
  • Stromkosten
  • Förderfähigkeit

Hybridlösungen oder schrittweise Modernisierung können weiterhin sinnvoll sein.

Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Jede Immobilie muss individuell betrachtet werden.

Und die Förderung?

Die Bundesregierung erklärt, dass die Förderung bis 2029 gesichert sei. Details sind noch offen.

Im Raum stehen:

  • stärkere Einkommensstaffelung
  • steuerliche Anpassungen
  • verbesserte Rahmenbedingungen für Wärmenetze
  • mögliche Entlastung beim Strompreis

Unklar bleibt:

  • wie hoch Zuschüsse künftig konkret ausfallen
  • ob Förderquoten sinken
  • ob Mittel stärker begrenzt werden

Sicher ist nur: Die aktuelle Förderkulisse gilt weiterhin.

Neubau und 2030-Ziel

Unabhängig von der Reform sollen Neubauten ab 2030 als Nullemissionsgebäude errichtet werden.

Das bedeutet:
Langfristig bleibt der Gebäudesektor im Fokus der Klimapolitik.

Die Reform lockert einzelne Vorgaben, hebt aber die übergeordneten Ziele nicht auf.

Politische Dynamik bleibt

Das Gesetz soll 2030 überprüft werden.
Werden die Klimaziele im Gebäudesektor weiter verfehlt, ist eine gesetzliche Nachsteuerung vorgesehen.

Planungssicherheit über 20 Jahre kann derzeit niemand garantieren.

Können Eigentümer also aufatmen?

Kurzfristig:
Ja, weil der regulatorische Druck möglicherweise reduziert wird.

Langfristig:
Nur bedingt.

Denn entscheidend ist nicht allein, was erlaubt ist. Entscheidend ist:

  • Wie entwickeln sich Betriebskosten?
  • Wie verändern sich CO₂-Preise?
  • Wie reagiert der Markt auf energetisch schwache Gebäude?
  • Welche Technik bleibt über 15 bis 20 Jahre wirtschaftlich tragfähig?

Was jetzt sinnvoll ist

  1. Nicht auf Schlagzeilen reagieren.
  2. Entscheidungen auf Basis der aktuellen Rechtslage treffen.
  3. Wirtschaftlich rechnen, nicht politisch spekulieren.
  4. Förderfenster prüfen, solange sie bestehen.
  5. Jede Immobilie technisch bewerten lassen.

Fazit

Die GEG-Änderung 2026 bringt mehr formale Freiheit beim Heizungstausch. Sie bedeutet jedoch keine Rückkehr zu dauerhaft stabilen fossilen Rahmenbedingungen.

CO₂-Preise, Marktmechanismen und EU-Vorgaben bleiben bestehen.

Wer heute modernisiert, sollte nicht nur fragen:
„Was ist erlaubt?“

Sondern:
„Was ist langfristig sinnvoll?“

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