Steuerermäßigungen von staatlicher Seite als Anreiz zur energetischen Sanierung

Steuerermäßigungen von staatlicher Seite sind ein echter Anreiz, um private Hausbesitzer und Wohnungs­eigentümer zur energetischen Sanierung ihrer Immobilien zu motivieren. Doch wie funktioniert das genau mit dem Steuerbonus? Wie läuft die Beantragung ab und worauf müssen Sie achten, um kein Geld zu verschenken? Dieser Beitrag beleuchtet die Details und Stolpersteine rund um die Steuerermäßigung gemäß § 35c EStG – und zeigt, wie Sie mit Unterstützung von ean50 sicher durch den Förder-Dschungel kommen.

Energetische Maßnahme und Steuerermäßigung: Das sagt das Gesetz

Seit einigen Jahren gibt es eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum. Das Ziel: Private Investitionen in Wärmedämmung, neue Fenster, Heizungen oder Lüftungsanlagen fördern und so den Energieverbrauch in Deutschland senken. Pro Jahr können 7% der Aufwendungen, insgesamt bis zu 200.000 Euro förderfähige Kosten je Objekt, über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden.

Doch das Ganze hat einen entscheidenden Haken: Der Steuerbonus wird nur gewährt, wenn die Maßnahme vollständig bezahlt wurde. Bedeutet, dass Teilzahlungen oder Abschläge nicht für den Abzug zählen. Entscheidend ist der Nachweis über die vollständige Bezahlung mittels Rechnung und Überweisung. Barzahlungen sind tabu. Das Fachunternehmen erstellt eine Bestätigung, die Sie zusätzlich benötigen.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Keine Steuerermäßigung bei Teilzahlungen: Lediglich bezahlte, abgeschlossene Maßnahmen können angesetzt werden.
  • Die Zahlung muss nachweisbar und unbar (per Überweisung) erfolgen. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
  • Eine Bestätigung des Fachunternehmens über die Durchführung und Zahlung der Maßnahme ist verpflichtend.

Fallstricke und häufige Fragen

Viele Bauherren und Sanierer planen ihre Maßnahmen in mehreren Etappen. Das lohnt sich energetisch oft, doch steuerlich kann das zur bösen Überraschung werden. Wer beispielsweise einen Vertrag über mehrere Maßnahmen schließt, diese aber einzeln bezahlt oder separat abnimmt, muss die einzelnen Maßnahmen auch separat belegen. Nur die Maßnahmen, die vollständig bezahlt wurden, kommen pro Jahr zum Zuge.

Auch wichtig: Die Förderung der KfW oder BAFA und der Steuerbonus können nicht für dieselbe Maßnahme gleichzeitig beansprucht werden. Sie müssen sich also vorab entscheiden, welchen Förderweg Sie wählen – ein kompliziertes Thema, bei dem bereits viele Antragsteller den Überblick verloren haben.

Tipps für die Praxis

Planen Sie energetische Maßnahmen, lassen Sie sich von Anfang an beraten – etwa durch qualifizierte Energieberater wie ean50. Prüfen Sie sorgfältig, welche Maßnahmen sich bündeln lassen und wann die vollständige Zahlung sinnvoll ist. Ean50 bietet zudem eine umfassende Begleitung im Bereich der Fördermittelbeschaffung und unterstützt beim Nachweismanagement gegenüber Finanzamt und Förderstellen.

So profitieren Sie optimal:

  1. Klare Planung: Bündeln Sie Maßnahmen, um ggf. in einem Durchgang abrechnen zu können.
  2. Dokumentation: Sorgen Sie für lückenlose Nachweise über Auftrag, Ausführung und Zahlung.
  3. Förderentscheidung: Wählen Sie im Vorfeld, ob Sie auf die Steuerermäßigung setzen oder sich KfW- bzw. BAFA-Förderung sichern wollen.

ean50: Ihr Partner für Sanierung und Förderung

Bei der Vielzahl an Möglichkeiten, Anforderungen und Vorschriften behalten wir für Sie den Überblick. Unsere Energieberater liefern Ihnen nicht nur fachliche Expertise bei Sanierung, Prüfung und Nachweisführung (z.B. mit Blower Door Test oder Raumluftmessungen), sondern gestalten den Förderprozess für Sie so einfach wie möglich – von der Beratung bis zur pünktlichen und vollständigen Antragsstellung. Wir unterstützen Sie bei allen Schritten, damit Ihre Sanierungsmaßnahmen höchstmögliche Förderung erhalten und steuerlich optimal genutzt werden können.

Fazit

Die Steuerermäßigung für energetische Sanierungen ist eine attraktive Option – aber nur, wenn sämtliche Bedingungen penibel eingehalten werden. Achten Sie stets auf vollständige Zahlung und korrekte Nachweise. Nur so können Sie sicher sein, dass das Finanzamt Sie nicht enttäuscht. ean50 steht Ihnen als verlässlicher Partner mit Rat und Tat zur Seite und navigiert Sie sicher durch alle Facetten von Sanierung und Förderung.

Haben Sie noch Fragen? Schreiben Sie uns.