Wer ein genehmigtes Neubauvorhaben hat, sollte jetzt handeln: Die EH55-Plus-Förderung läuft weiter. Bundesbauministerin Verena Hubertz hat am 19. Juni 2026 offiziell bestätigt, dass das Programm nicht wie ursprünglich geplant zum 30. Juni endet. Es läuft so lange weiter, bis die verbleibenden Mittel ausgeschöpft sind. Spätestens Ende 2026 ist aber Schluss.

Was steckt hinter der EH55-Plus-Förderung?

Das Programm wurde im Dezember 2025 reaktiviert, um einen konkreten Engpass zu lösen: In Deutschland lagen Ende 2024 rund 760.000 fertig geplante und genehmigte Wohnungen auf Eis. Der sogenannte Bauüberhang. Projekte, die eigentlich startbereit waren, aber wegen hoher Zinsen und steigender Baukosten nicht realisiert wurden.

Die EH55-Plus-Förderung richtet sich gezielt an diese Projekte. Sie bietet zinsverbilligte KfW-Kredite von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit (für Wohngebäude) für Neubauten im Effizienzhaus-55-Standard, die ihre Wärme zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien beziehen. Gas und Öl sind ausgeschlossen. Wärmepumpe, Fernwärme, Solarwärme oder Biomasse sind förderfähig.

Warum wurde verlängert?

Der Start war holprig. Die Baubranche kritisierte nach dem Programmstart im Dezember 2025 zu hohe Zinssätze. Die KfW reagierte und senkte den Zinssatz auf effektiv 1 Prozent pro Jahr bei zehn Jahren Laufzeit und Zinsbindung. Gestartet war das Programm noch bei 1,94 Prozent.

Das wirkte. Die Nachfrage stieg in den vergangenen Wochen spürbar an. Stand 15. Juni 2026 wurden bereits rund 33.700 Wohneinheiten mit einem Kredit- und Zuschussvolumen von rund 3,2 Milliarden Euro gefördert. Noch vor einem Monat waren es erst 27.800 Einheiten. Ein deutlicher Schub.

Trotzdem stehen noch rund 343 Millionen Euro im Fördertopf. Da das Geld nicht verfallen soll, wurde die Laufzeit verlängert.

Was sind die genauen Fördervoraussetzungen?

  • Das Gebäude entspricht dem Effizienzhausstandard 55 ((höchstens 55 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach GEG, spart also mindestens 45 % gegenüber dem gesetzlichen Mindeststandard)
  • Die Wärmeversorgung erfolgt zu 100 % aus erneuerbaren Energien
  • Es liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vor
  • Mit dem Bau wurde noch nicht begonnen
  • Förderfähig sind Neubau oder Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Bei Nichtwohngebäuden gelten abweichende Kreditobergrenzen
  • Kommunen können statt eines Kredits einen Zuschuss erhalten

Der Kredit läuft über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Beantragt wird über eine durchleitende Hausbank vor Baubeginn. Eine ausführliche Erklärung aller technischen Anforderungen, Förderbedingungen und Nachweise finden Sie in unserem Überblicksartikel zur EH55-Plus-Förderung.

Was bedeutet das für Bauherren und Projektentwickler?

Die Verlängerung ist ein Signal, aber kein Freifahrtschein. Das verbleibende Budget von 343 Millionen Euro reicht rechnerisch noch für rund 3.400 weitere Wohneinheiten, wenn man von der maximalen Kredithöhe ausgeht. In der Praxis wird der Betrag pro Einheit je nach Projektgröße variieren.

Hinzu kommt: Spätestens zum Jahresende 2026 ist das Programm endgültig Geschichte. Eine Aufstockung der Mittel ist laut Ministerium nicht vorgesehen.

Wer also ein genehmigtes EH55-Projekt hat und noch keinen Antrag gestellt hat, sollte das jetzt tun. Bevor der Topf leer ist.

Wofür brauchen Sie einen Energieberater?

Die KfW-Förderung setzt voraus, dass ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden ist. Er ist verpflichtend, nicht optional.

Seine Aufgabe gliedert sich in zwei Schritte. Vor Baubeginn stellt er die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus. Darin bestätigt er, dass das geplante Gebäude die energetischen Anforderungen des EH55-Standards erfüllen wird. Ohne diese Bestätigung kann der Förderantrag bei der KfW nicht gestellt werden.

Nach Fertigstellung folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Sie dokumentiert, dass das Gebäude wie geplant gebaut wurde und den Standard tatsächlich erreicht. Erst auf Basis der BnD wird die Förderung ausgezahlt.

Gerade beim EH55-Standard mit der 100-Prozent-Erneuerbare-Pflicht lohnt sich sorgfältige Planung. Werden Wärmepumpe, Gebäudehülle oder Lüftungsanlage nicht korrekt aufeinander abgestimmt, kann der Energieeffizienz-Experte die BnD nicht ausstellen. Die Förderung wird dann nicht ausgezahlt..

Fazit: Jetzt handeln, solange noch Mittel da sind

Die Verlängerung der EH55-Plus-Förderung ist eine gute Nachricht für alle, die ein genehmigtes Projekt in der Warteschleife haben. Der Zinssatz von einem Prozent ist attraktiv, der Kredit pro Einheit substanziell. Aber der Fördertopf schwindet.

Wer die Förderung nutzen möchte, sollte nicht bis zum letzten Moment warten. Die Erfahrung zeigt: Wenn ein Programm ausläuft, steigen die Antragszahlen sprunghaft an. Und manchmal sind die Mittel schneller weg als erwartet.

Sie planen ein Effizienzhaus-Projekt und möchten sicherstellen, dass Sie förderfähig sind? Wir prüfen das gerne mit Ihnen, unverbindlich und auf Grundlage Ihrer Baugenehmigung.