Neue Fördermöglichkeiten für den Neubau, veränderte Zuschüsse für die energetische Sanierung: 2026 hat sich bei der staatlichen Gebäudeförderung einiges getan. Die EH55-Förderung wurde verlängert und soll zusätzliche Mittel erhalten. Gleichzeitig stehen Eigentümern von Bestandsgebäuden verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Doch was lohnt sich mehr: ein energieeffizienter Neubau oder die Sanierung eines älteren Hauses? Wir vergleichen die wichtigsten Fördermöglichkeiten und zeigen, worauf Bauherren und Eigentümer achten sollten.
Neubauförderung 2026: EH55 erhält zusätzliche Unterstützung
Seit Dezember 2025 wird der Neubau im Effizienzhaus-55-Standard wieder staatlich gefördert. Ursprünglich war die Förderung bis Ende Juni 2026 vorgesehen. Aufgrund der Nachfrage wurde das Programm jedoch verlängert.
Die Förderung soll insbesondere bereits geplante und genehmigte Bauvorhaben unterstützen, die bislang nicht realisiert wurden. Damit möchte die Bundesregierung den Wohnungsbau ankurbeln und zusätzlichen Wohnraum schaffen.
Für die EH55-Förderung standen zunächst Bundesmittel von insgesamt 800 Millionen Euro bereit. Im Oktober 2026 wurde über eine weitere finanzielle Unterstützung berichtet.
Die wichtige Nachricht für Bauherren: Die EH55-Förderung kann noch bis spätestens 31. Dezember 2026 beantragt werden. Voraussetzung ist, dass entsprechende Fördermittel verfügbar sind.
Damit eröffnet sich insbesondere für Bauherren mit bereits genehmigten Projekten eine weitere Finanzierungsmöglichkeit.
Welche Voraussetzungen gelten für die EH55-Förderung?
Die Förderung erfolgt über das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298). Bauherren können einen zinsvergünstigten Kredit von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit erhalten.
Dafür müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
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Das Gebäude erreicht den energetischen Standard Effizienzhaus 55.
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Die Beheizung erfolgt ohne Öl oder Gas.
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Zum Zeitpunkt der Antragstellung liegt eine gültige Baugenehmigung vor. Für genehmigungsfreie Vorhaben gelten entsprechende Sonderregelungen.
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Die Vorgaben zum förderrechtlichen Vorhabenbeginn werden eingehalten.
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Ein Energieeffizienz-Experte bestätigt die technischen Anforderungen.
Ein Effizienzhaus 55 darf rechnerisch höchstens 55 Prozent des Primärenergiebedarfs eines entsprechenden Referenzgebäudes aufweisen. Zusätzlich muss die Gebäudehülle bestimmte energetische Anforderungen erfüllen.
Die Förderung ist kein direkter Zuschuss zu den Baukosten. Der finanzielle Vorteil ergibt sich aus den vergünstigten Kreditzinsen.
Neubau 2026: EH55 oder EH40?
Neben der EH55-Förderung bietet die KfW weiterhin Fördermöglichkeiten für besonders energieeffiziente Neubauten im Effizienzhaus-40-Standard.
Der Unterschied liegt vor allem in den energetischen Anforderungen. Ein Effizienzhaus 40 benötigt rechnerisch noch weniger Primärenergie als ein Effizienzhaus 55. Zudem gelten bei der Neubauförderung für EH40 zusätzliche Anforderungen an die Treibhausgasemissionen über den Gebäudelebenszyklus.
Für ein klimafreundliches Wohngebäude im EH40-Standard sind ebenfalls bis zu 100.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit möglich. Mit einem entsprechenden Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) kann sich der Kreditbetrag auf bis zu 150.000 Euro erhöhen.
Ob sich der höhere Effizienzstandard lohnt, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab.
Dazu zählen die zusätzlichen Investitionen in Dämmung, Fenster und Anlagentechnik, die langfristigen Energiekosten sowie die verfügbaren Förderkonditionen.
Ein höherer Effizienzstandard ist nicht automatisch die wirtschaftlich günstigste Lösung. Deshalb empfiehlt sich bereits vor Baubeginn eine energetische Fachplanung, die Investitionskosten und mögliche Einsparungen berücksichtigt.
Altbausanierung 2026: Welche Förderungen gibt es?
Wer ein bestehendes Einfamilienhaus energetisch modernisieren möchte, kann ebenfalls von staatlichen Fördermitteln profitieren.
Allerdings gilt die befristete EH55-Neubauförderung nicht für die Sanierung bestehender Gebäude.
Für Bestandsimmobilien stehen eigene Programme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung.
Grundsätzlich wird zwischen einer umfassenden Effizienzhaussanierung und der Förderung einzelner energetischer Maßnahmen unterschieden.
Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Für die umfassende energetische Sanierung eines Bestandsgebäudes bietet die KfW das Förderprogramm 261 an.
Eigentümer können dabei einen Förderkredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit erhalten, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein wesentlicher Unterschied zur Neubauförderung: Bei der Effizienzhaussanierung sind zusätzlich Tilgungszuschüsse möglich.
Diese reduzieren die Kreditschuld und müssen nicht zurückgezahlt werden.
Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt unter anderem vom erreichten Effizienzhausstandard und den geltenden Förderbedingungen ab.
Auch ein bestehendes Gebäude kann nach der Sanierung den Effizienzhaus-55-Standard erreichen. In diesem Fall erfolgt die Förderung jedoch über das Sanierungsprogramm und nicht über die befristete EH55-Neubauförderung.
Einzelmaßnahmen: Energetisch sanieren ohne Komplettumbau
Nicht jedes ältere Gebäude muss vollständig zum Effizienzhaus saniert werden.
Häufig ist es sinnvoll, zunächst einzelne Schwachstellen zu beseitigen.
Dazu gehören beispielsweise:
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Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke
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Austausch alter Fenster und Außentüren
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Verbesserung der energetischen Gebäudehülle
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Einbau oder Optimierung von Lüftungstechnik
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Modernisierung der Heizungsanlage
Für bestimmte Einzelmaßnahmen stehen Zuschüsse über das BAFA zur Verfügung. Der Heizungstausch wird über entsprechende KfW-Programme gefördert.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann dabei helfen, Maßnahmen sinnvoll aufeinander abzustimmen. Bei bestimmten förderfähigen Einzelmaßnahmen kann er außerdem einen zusätzlichen Förderbonus ermöglichen.
Gerade bei älteren Einfamilienhäusern ist es häufig wirtschaftlicher, die Sanierung schrittweise durchzuführen, statt sämtliche Bauteile gleichzeitig zu erneuern.
Neubau oder Altbausanierung: Welche Förderung ist attraktiver?
Ein direkter Vergleich ist nicht ganz einfach. Denn Neubau und Sanierung unterscheiden sich sowohl bei den Investitionskosten als auch bei der Art der Förderung.
| Kriterium | Neubau | Altbausanierung |
|---|---|---|
| Förderprogramm | KfW 297/298 | KfW 261, BAFA und weitere Programme |
| Effizienzhausstandard | EH55 oder EH40 | Je nach Programm verschiedene Effizienzhausstufen |
| Förderkredit | Bis zu 150.000 € je Wohneinheit | Bis zu 150.000 € je Wohneinheit |
| Tilgungszuschuss | Nein | Bei Effizienzhaussanierung möglich |
| Einzelmaßnahmen | Bestandteil der Neubauplanung | Separat förderfähig |
| Energetische Planung | Von Beginn an möglich | Abhängig von der vorhandenen Bausubstanz |
Die angegebenen Höchstbeträge gelten nur bei Erfüllung der jeweiligen Fördervoraussetzungen.
Wann lohnt sich der Neubau?
Ein Neubau bietet den Vorteil, dass Gebäudehülle, Heiztechnik und Lüftung von Anfang an aufeinander abgestimmt werden können.
Energetische Anforderungen lassen sich dadurch häufig einfacher umsetzen als bei bestehenden Gebäuden.
Allerdings müssen sämtliche Baukosten finanziert werden. Hinzu kommen gegebenenfalls Grundstückskosten, Erschließung und Baunebenkosten.
Die EH55-Förderung kann insbesondere dann interessant sein, wenn bereits eine Baugenehmigung vorliegt und das Projekt die technischen Voraussetzungen erfüllt.
Wann lohnt sich die Altbausanierung?
Bei einer Bestandsimmobilie kann die vorhandene Bausubstanz weitergenutzt werden. Dadurch entfallen wesentliche Kosten eines vollständigen Neubaus.
Zudem bieten die Förderprogramme für energetische Sanierungen verschiedene Möglichkeiten, die Investitionskosten zu reduzieren.
Besonders interessant sind die Tilgungszuschüsse bei einer umfassenden Effizienzhaussanierung sowie die Förderung einzelner Maßnahmen.
Allerdings hängt die Wirtschaftlichkeit stark vom Zustand des Gebäudes ab.
Sind beispielsweise Dach, Fenster, Fassade und Heizungsanlage gleichzeitig sanierungsbedürftig, können erhebliche Kosten entstehen. Auch Schadstoffe, Feuchtigkeit oder bauliche Mängel können den Sanierungsaufwand erhöhen.
Eine energetische Bestandsaufnahme hilft dabei, den tatsächlichen Modernisierungsbedarf zu ermitteln und Maßnahmen sinnvoll zu priorisieren.
Energieeffizienz beginnt bei der Gebäudehülle
Unabhängig davon, ob ein Gebäude neu gebaut oder energetisch saniert wird, spielt die Qualität der Gebäudehülle eine entscheidende Rolle.
Eine gute Wärmedämmung allein reicht nicht aus. Ebenso wichtig ist eine fachgerecht geplante und ausgeführte luftdichte Gebäudehülle.
Undichte Anschlüsse, Fugen oder Durchdringungen können zu unkontrollierten Wärmeverlusten führen. Gelangt feuchte Raumluft in die Konstruktion, können außerdem Feuchteschäden entstehen.
Mit einer Blower-Door-Messung lässt sich die Luftdichtheit eines Gebäudes überprüfen. Dabei werden mögliche Leckagen sichtbar gemacht und die Luftdurchlässigkeit messtechnisch erfasst.
Gerade bei energieeffizienten Neubauten und umfangreichen Sanierungen ist die Luftdichtheit ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung.
Ein frühzeitig erstelltes Luftdichtheitskonzept unterstützt die fachgerechte Umsetzung bereits während der Bauphase.
Auch bei bestehenden Gebäuden kann eine Luftdichtheitsmessung helfen, energetische Schwachstellen aufzudecken und geeignete Sanierungsmaßnahmen vorzubereiten.
Fazit: Neubau oder Altbausanierung 2026?
Die EH55-Förderung bietet Bauherren auch 2026 eine interessante Finanzierungsmöglichkeit. Besonders profitieren können Projekte, die bereits genehmigt sind und kurzfristig umgesetzt werden sollen.
Für Eigentümer älterer Gebäude bleibt die energetische Sanierung ebenfalls attraktiv. Förderkredite, mögliche Tilgungszuschüsse und Zuschüsse für Einzelmaßnahmen können die Investitionskosten reduzieren.
Welche Variante wirtschaftlich sinnvoller ist, lässt sich jedoch nicht allein anhand der Förderhöhe entscheiden. Ausschlaggebend sind der Zustand des Gebäudes, die geplanten Maßnahmen, die Investitionskosten und die langfristigen Energiekosten.
Eine frühzeitige Energieberatung hilft dabei, Fördermöglichkeiten zu prüfen und die energetischen Anforderungen sinnvoll in die Planung einzubeziehen.
