Grunderwerbsteuer & Co. – Mit welchen zusätzlichen Kosten müssen Eigenheimbesitzer in 2015 rechnen?

Grunderwerbsteuer & Co

Zusätzliche Steuern und Auflagen zwingen die Besitzer von Häusern und Wohnungen zu Mehrausgaben in 2015. Grund dafür ist die Erhöhung der Grunderwerbssteuer sowie schärfere Vorschriften bezüglich der Haussanierung, die Anfang dieses Jahres in Kraft getreten sind. Wie wir auf unserem Blog bereits im Vorfeld berichtet haben, sehen sich Haus- und Wohneigentümer mit einigen Neuerungen und Gesetzen konfrontiert, die für eine höhere Energieeffizienz bei Neubauten und bestehenden Immobilien sorgen sollen. Im Folgenden erfahrt ihr, was demnach ab 2015 für Haus- und Wohnungsbesitzer teurer wird.

Steigende Grunderwerbssteuer in NRW und im Saarland

Die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und dem Saarland bitten seit Beginn des Jahres insbesondere Hauseigentümer zur Kasse. Beide Länder haben die Grunderwerbssteuer auf 6,5% erhöht. In NRW beträgt die Erhöhung 1,5 Prozentpunkte, im Saaraland 1 Prozentpunkt. Das macht mitunter einige Tausend Euro mehr an Steuern. Beide Bundesländer sind damit auf den bereits von Schleswig-Holstein besetzten Spitzenrang der höchsten Grunderwerbssteuer in der Bundesrepublik aufgestiegen. Durch die Steuererhöhungen sichern sich die Bundesländer per Federstrich einen noch größeren Anteil am Immobilienboom.

Neue Gesetze zur Energieeffizienz: Wo steigen die Kosten?

Zusätzlich zu den Steuererhöhungen kommen weitere Auflagen zum Klimaschutz, die zum Ziel haben, die Treibhausgasemissionen hierzulande zu reduzieren. Dazu sollen bis Ende 2015 das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 sowie der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) in Kraft treten. Sie sollen für mehr Energieeffizienz bei Gebäuden sorgen und den sogenannten Niedrigstenergiegebäudestandard für alle Neubauten ab 2021 einführen.

All diese Neuerungen sind zwar sinnvoll für die Energieeffizienz und den Klimaschutz, bedeuten jedoch gleichzeitig höhere Ausgaben für Bauherren. So muss zur Finanzierung der Sanierungsanreize und der Steuerausfälle in den Kassen der Länder mit einer geringeren Steuerabzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen gerechnet werden. Jene Leistungen sollen dann nur noch ab einem Wert von 300 Euro von der Steuer abziehbar sein. Bislang können 20 Prozent der Handwerkerrechnung bis zum Höchstbetrag von 1.200 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

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Grunderwerbsteuer & Co. – Mit welchen zusätzlichen Kosten müssen Eigenheimbesitzer in 2015 rechnen?

Wer schon früh einen Blower Door Test inklusive Leckageortung beim Hausbau miteinbezogen hat, wird nun belohnt. Durch die Luftdichtheitsmessung sind Gebäude in den meisten Fällen deutlich energieeffizienter und damit auch nicht so stark von den neuen Gesetzen beeinträchtigt.

Energetische Sanierung im Hausbau ab 2015 – das Ende für alte Heizkessel

Darüber hinaus setzt der Gesetzgeber einen Austausch alter Öl- und Gasheizungen seit Beginn des Jahres voraus. Dies gilt für alle Geräte, die älter als 30 Jahre sind. Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut worden sind, dürfen seit dem 01.01.2015 nicht mehr betrieben werden. Zuvor war ein Austausch nur für Geräte vorgesehen, die vor dem Jahr 1978 eingebaut wurden. Eine Ausnahme von dieser Austauschpflicht gilt für Immobilienbesitzer, die ein Objekt zum 1. Februar 2002 bezogen und selbst bewohnt haben. Nicht austauschpflichtig sind im Allgemeinen sogenannte Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel, da diese einen höheren Wirkungsgrad besitzen.

Strengere Regeln bezüglich des Ausstoßes von Staub und Kohlenmonoxid gelten auch für Kaminöfen. Es ist ratsam, beim Kauf solcher Öfen auf einen Nachweis gemäß der zweiten Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung zu achten. Vor 1975 eingebaute Kaminöfen müssen seit Beginn des Jahres Grenzwerte einhalten bzw. mit einem Staubfilter versehen werden.

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