Balkonkraftwerk

Solarpaket I erleichtert 2024 die Anschaffung 

Bis zum Jahr 2030 strebt die Bundesregierung an, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 80 Prozent zu erhöhen. Eine entscheidende Rolle dabei sollen Photovoltaik-Anlagen spielen. Hierfür wurde am 16.08 vom Bundeskabinett das Solarpaket I beschlossen. Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Solarpaket I erfolgen nun im Rahmen einer EEG-Novelle, die nach der Sommerpause im Bundestag und Bundesrat beraten wird und voraussichtlich 2024 in Kraft treten wird. Geplant sind deutliche Verbesserungen, die insbesondere die beliebten Balkonkraftwerke einfacher zugänglich machen und der Netzanschluss von Solaranlagen wird beschleunigt.

Was genau beinhaltet das Solarpaket I ?

Das Solarpaket I zielt auf die Reduzierung bürokratischer Hürden ab, um den Ausbau von Solarstrom zu beschleunigen und die Beteiligung zu erleichtern. Ein wesentlicher Schritt hierbei ist die Abschaffung der Anmeldung beim Netzbetreiber für Balkon-PV-Anlagen. Stattdessen wird nur noch eine Anmeldung im Marktstammdatenregister erforderlich sein. Zusätzlich werden vorübergehend rückwärtsdrehende Zähler toleriert, bis geeichte Zweirichtungszähler installiert sind. Die bisherige 600-Watt-Grenze für Kleinanlagen wird auf bis zu maximal 800 Watt angehoben. Die beschränkte Leistungsgrenze für die unkomplizierte Verbindung solcher Apparaturen entspricht den Regulierungen der Europäischen Union und wurde bereits in zahlreichen benachbarten Ländern wie beispielsweise Österreich umgesetzt. Steckersolaranlagen können zukünftig parallel zu Dachsolaranlagen betrieben werden, ohne die Leistung der Dachsolaranlage negativ zu beeinflussen.

Ein weiterer Fokus liegt auf der Attraktivitätssteigerung der Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes an mehrere Stromverbraucher im Rahmen einer „Gemeinsamen Gebäudeversorgung“. Betreiber von PV-Anlagen werden nicht mehr als Energieversorger betrachtet, sondern können den verfügbaren Solarstrom barrierefrei an Mieter und Mitbewohner verkaufen. Zusätzlich benötigten Strom kann von den Verbrauchern über von einen von ihnen gewählten Energieversorger bezogen werden.

Auch der Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen wird vereinfacht. Die bereits bestehende Regelung eines vereinfachten Netzanschlusses für Anlagen bis 10,8 kWp wird auf Anlagen bis 30 kWp ausgedehnt. Sollte der Netzbetreiber nicht innerhalb von vier Wochen auf das Anliegen zum Netzanschluss reagieren, kann die Anlage in der Regel ans Netz angeschlossen werden.

Die geplanten Maßnahmen sollen somit die Verbreitung von erneuerbaren Energien unterstützen, die Nutzung von Solarstrom erleichtern und die bürokratischen Hürden für Bürgerinnen und Bürger verringern, die sich für den Ausbau der Solarenergie engagieren möchten.

In einer späteren Phase, im Rahmen des „Solarpakets II“, werden zusätzliche Schritte unternommen, um bauliche und technische Anforderungen an Photovoltaik-Anlagen auf Dächern weiter zu optimieren. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, die Stromverbräuche von Wechselrichtern bei Volleinspeiseanlagen mit eigenständiger Netzverknüpfung auf eine bürokratiearme Art und Weise abzurechnen. Hierbei sollen Prozesse vereinfacht werden, um den administrativen Aufwand zu minimieren.

Lohnt sich ein Balkonkraftwerk in der Anschaffung? 

  • Größe und Leistung: Balkonkraftwerke sind in der Regel klein und haben eine begrenzte Leistung, normalerweise im Bereich von einigen Hundert Watt bis wenigen Kilowatt. Die tatsächliche Leistung hängt von der verfügbaren Fläche und der regionalen Sonneneinstrahlung ab. Ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 300 W produziert jährlich bei idealen Bedingungen etwa 300 kWh Strom.
  • Kosten: Die Kosten für die Anschaffung und Installation eines Balkonkraftwerks variieren je nach Größe, Leistung und Standort. Günstige Modelle sind bereits ab 300 € erhältlich. Größere Anlagen mit einer Leistung von 600 Watt können mehr als 1000 € kosten. Bei einer Anschaffung entfällt seit dem 01.01.23 die Mehrwertsteuer für PV-Anlagen bis 30 kW, daher können Sie hier auch noch Steuern sparen.
  • Installation: Die Installation von Balkonkraftwerken ist im Allgemeinen einfach und erfordert keine aufwändigen Eingriffe in die Gebäudestruktur. Die Module können auf Gestellen oder Halterungen montiert werden, die an Balkongeländern oder Fassaden angebracht sind. Die Verkabelung wird normalerweise durch einen Fachmann durchgeführt, um Sicherheit und ordnungsgemäße Funktion zu gewährleisten. Beachten Sie, dass bei Mietwohnungen der Vermieter hier zustimmen muss, wenn ein Solarmodul an der Hauswand oder der Balkonbrüstung angebracht werden wird.Grundsätzlich darf der Vermieter die Nutzung eines Balkonkraftwerkes nur in Ausnahmefällen ablehnen wenn beispielsweise das Haus denkmalgeschützt ist.
  • Energieeinsparung: Mit einem Balkonkraftwerk können Sie einen Teil Ihres eigenen Strombedarfs decken, was zu einer Reduzierung Ihrer Stromrechnung führen kann. Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn die Stromtarife hoch sind oder wenn Sie in Regionen mit viel Sonneneinstrahlung leben. Indem Sie einen Teil Ihres Stroms selbst erzeugen, können Sie sich von den Schwankungen der Energiepreise und der Energieversorgung unabhängiger machen. Dies ist besonders relevant in Zeiten, in denen die Energiepreise stark steigen oder Versorgungsengpässe auftreten können
  • Umweltvorteile: Durch die Nutzung von Solarenergie tragen Sie dazu bei, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Umweltbelastung zu minimieren, da Solarenergie eine saubere und erneuerbare Energiequelle ist.

Fazit:

Balkonkraftwerke sind eine interessante Möglichkeit für Privatpersonen, erneuerbare Energien zu nutzen und ihren eigenen Strom zu erzeugen. Gemäß den Angaben von der Verbraucherzentrale Niedersachsen erweisen sich Stecker-Solargeräte nahezu immer als lohnenswert. Abhängig von der geografischen Lage und dem individuellen Nutzungsverhalten kann es jedoch etwas länger dauern, bis sich die Investition amortisiert. Zum Verständnis haben wir hier ein Beispiel: Ein typisches Stecker-Solarmodul hat ungefähr die Maße 1 x 1,70 Meter und eine Leistung von etwa 300 Watt. Bei optimaler Ausrichtung erzeugt es jährlich etwa 200 bis 300 Kilowattstunden Strom. Mit zwei Modulen verdoppelt sich demnach die Strommenge. Bei einer Gesamtleistung von 600 Watt und einem Strompreis von 40 Cent pro Kilowattstunde können somit jährlich bis zu 240 Euro eingespart werden. Auf diese Weise kann sich die Anschaffung bereits innerhalb weniger Jahre bezahlt machen. Oftmals haben die Mini-PV-Anlagen auch noch eine lange Lebensdauer und können über einen Zeitraum von 20 Jahren oder länger genutzt werden. Bevor Sie sich jedoch für die Installation entscheiden, sollten Sie die technischen Anforderungen sorgfältig prüfen und möglicherweise professionelle Beratung einholen.

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